L-QIF erklärt: Der neue Schweizer Fondsrahmen im Überblick
Recht & Regulierung

L-QIF erklärt: Der neue Schweizer Fondsrahmen im Überblick

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Der L-QIF verschlankt die Produktaufsicht für qualifizierte Anlegerinnen und Anleger. Was der neue Schweizer Fondsrahmen kann, wo er Risiken birgt.

Mit dem Limited Qualified Investor Fund, kurz L-QIF, erhält der hiesige Fondsplatz ein Instrument, das Geschwindigkeit und Flexibilität verspricht – ohne die individuelle Produktaufsicht durch die FINMA. Seit dem 1. Maerz 2024 ist der Rahmen in Kraft. Er richtet sich ausschliesslich an qualifizierte Anlegerinnen und Anleger und soll die Abwanderung von Schweizer Vermögen in ausländische Vehikel wie den Luxemburger RAIF bremsen. Für professionelle Nutzerinnen und Nutzer eröffnet der L-QIF neue Gestaltungsspielräume – zugleich verlangt er mehr Disziplin bei Governance, Offenlegung und Risikomanagement.

Was der L-QIF leisten soll – und warum jetzt

Rechtliche Grundlage sind die Teilrevision des Kollektivanlagengesetzes (KAG) und Anpassungen der Kollektivanlagenverordnung (KKV). Der Bundesrat und das Eidg. Finanzdepartement betonen das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Asset Managements zu stärken und die Zeit-zu-Markt deutlich zu verkürzen. Im Gegensatz zum traditionellen Schweizer Fonds entfällt die produktbezogene Genehmigung durch die FINMA; die Aufsicht konzentriert sich auf die bewilligten Akteure, namentlich Fondsleitung bzw. Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen sowie Depotbank. Diese Verschiebung orientiert sich am europäischen Trend, den der Luxemburger RAIF und der irische QIAIF vorgezeichnet haben.

Der L-QIF ist kein eigener Rechtstyp, sondern ein Label, das auf die bestehenden Schweizer Formen aufsetzt: vertraglicher Anlagefonds, SICAV oder Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen. Das Vehikel muss im Namen den Zusatz «L-QIF» tragen. Erforderlich sind eine Schweizer Depotbank und eine zugelassene Revisionsstelle. Die Dokumentation – Fondsvertrag oder Statuten/Reglement – unterliegt keiner Vorprüfung, muss die Anlagestrategie, Risiken, Liquiditätsmodalitäten und Bewertungsgrundsätze aber klar und verständlich darlegen.

Funktionsweise, Freiheiten – und ihre Grenzen

Der Regulierungsansatz lautet: mehr Anlagefreiheit gegen strenge Anforderungen an Prozesse. L-QIFs dürfen breit investieren – von liquiden Wertpapieren über Private Debt, Private Equity, Infrastruktur und Immobilien bis hin zu Rohstoffen oder Derivaten. Die KKV setzt nur wenige harte Limiten, verlangt aber ein kohärentes Risikomanagement, angemessene Diversifikation im Lichte der Strategie und transparente Bewertungsmethoden, gerade bei illiquiden Vermögenswerten. Hebel, Rücknahmebeschränkungen, Lock-ups oder Side Pockets sind zulässig, sofern sie offen kommuniziert und operativ beherrscht werden.

Die operative Verantwortung liegt bei bewilligten Instituten nach FINIG. Sie müssen Organisation, Interessenkonflikte, Liquiditätsmanagement und Verwahrung im Griff haben. Diese Verschiebung von der Produkt- zur Institutionenaufsicht spart im Optimalfall Zeit und Kosten – allerdings nur, wenn die Manager die zusätzlichen Freiheiten mit konsequenter Governance ausfüllen. Ein L-QIF lässt sich typischerweise schneller lancieren als ein traditioneller Schweizer Fonds, weil das Genehmigungsetikett entfällt; die Zeitgewinne hängen jedoch von der Komplexität des Set-ups und der Verfügbarkeit verlässlicher Bewertungen ab.

Für wen sich der L-QIF eignet – und wo die Risiken liegen

Zugang haben ausschliesslich qualifizierte Anlegerinnen und Anleger im Sinne des FIDLEG: regulierte Finanzintermediäre, Pensionskassen, Unternehmen mit professioneller Tresorerie sowie vermögende Privatpersonen, die optieren. Öffentliche Werbung ist ausgeschlossen. In der Praxis dürfte der L-QIF insbesondere für Private-Markets-Strategien, massgeschneiderte Immobilien- und Infrastrukturportfolios, thematische Kreditstrategien oder Fund-of-Funds-Konzepte interessant sein. Vorteilhaft sind die Nähe zum Schweizer Rechts- und Währungsraum, die bewährte Depotbank-Infrastruktur und die Möglichkeit, regulatorische und operationelle Anforderungen in der Schweiz zu bündeln.

Daraus folgen aber auch Pflichten. Illiquidität, Bewertungsunsicherheit und Konzentrationsrisiken bleiben die zentralen Stolpersteine. Bei Private Debt entscheidet die Qualität der Kreditverträge und Sicherheiten; bei Immobilien und Infrastruktur sind konservative Bewertung, Cashflow-Reserven und klare Governance entscheidend. Auch der Einsatz von Leverage muss in die Liquiditätssteuerung eingebettet sein, damit Rücknahmen nicht prozyklisch erzwungen werden. Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und Einhaltung zentraler Vorgaben; gleichwohl ersetzt das kein laufendes Produkt-Reporting auf institutionellem Niveau. Wer den L-QIF nutzt, muss daher Due Diligence und laufendes Monitoring ernst nehmen.

Steuerlich gilt der L-QIF grundsätzlich wie die jeweilige gewählte Rechtsform. Vertragsfonds sind in der Regel transparent, die Besteuerung erfolgt beim Anleger; SICAVs können von der Gewinnsteuer befreit sein, wenn sie ausschliesslich der kollektiven Kapitalanlage dienen. Ausschüttungen können schweizerischer Verrechnungssteuer unterliegen. Die konkrete Behandlung hängt von Struktur und Anlegerprofil ab; eine individuelle Steuerberatung bleibt unerlässlich.

Einordnung im Wettbewerb und Ausblick

Im internationalen Vergleich will der L-QIF die Stärken des Schweizer Ökosystems ausspielen: Rechtssicherheit, hohe Professionalität der Intermediäre, effiziente Abwicklung und die Attraktivität des CHF-Raums. Gegenüber dem Luxemburger RAIF punktet er mit Nähe und potenziell tieferen Transaktionskosten für inländische Strukturen. Umgekehrt bleiben die etablierten ausländischen Plattformen mit ihrem breiten Dienstleistungsangebot und der EU-Marktzugangslogik für viele Häuser attraktiv. In der Entscheidungspraxis werden daher Steuer- und Anlegerkreise, Zielmärkte, Asset-Klassen und operative Präferenzen den Ausschlag geben.

Branchenverbände wie die Asset Management Association Switzerland und staatliche Stellen wie das EFD und die FINMA haben den Rahmen gesetzt; der Markttest erfolgt nun in der Praxis. Gelingt es, qualitativ hochwertige L-QIFs zügig aufzulegen, kann die Schweiz mehr alternative Anlagen onshore abbilden. Misslingt die Balance aus Freiheit und Kontrolle, drohen Reputationsrisiken. Für professionelle Anlegerinnen und Anleger ist der L-QIF damit eine Chance – unter der Bedingung, dass Governance, Transparenz und Risikokultur nicht Kür, sondern Pflicht sind.

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