1e-Pläne: Wahlfreiheit, Risiken und Umschichtungsregeln
1e-Pläne haben die zweite Säule für Gutverdienende geöffnet: Erstmals können Versicherte im überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge aus mehreren Anlagestrategien wählen – bis hin zu hohen Aktienquoten. Die neu gewonnene Wahlfreiheit ist Chance und Verpflichtung zugleich. Wer sie nutzt, sollte die Mechanik dieser Pläne, die vertraglichen Umschichtungsregeln und die Risiken verstehen. Der rechtliche Rahmen ist klar umrissen: Er findet sich in der BVV 2 (Art. 1e) und in Wegleitungen der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV). Diese schreiben Transparenz vor und verankern ein zentrales Prinzip: Ertrag und Risiko der gewählten Strategie trägt die versicherte Person.
Was 1e-Pläne auszeichnet
1e-Vorsorgepläne gelten ausschliesslich für den überobligatorischen Lohnteil. Im Unterschied zu klassischen Sammelstiftungen mit stark kollektiver Risikoteilung und Mindestzinssätzen arbeiten 1e-Lösungen im Beitragsprimat. Es gibt keine im Voraus garantierte Verzinsung oder Umwandlungssätze auf dem gewählten Strategiebaustein. Performanceverluste werden nicht von der Kollektivgemeinschaft abgefedert, sondern schlagen direkt auf das individuelle Vorsorgekonto durch. Das schafft Anreize für eine zur eigenen Risikofähigkeit passende Strategie – nimmt die versicherte Person aber auch aus der Komfortzone.
Der Gesetzgeber erlaubt die Wahl aus vorab definierten Strategien mit unterschiedlichen Aktien-, Obligationen-, Immobilien- und Geldmarktquoten. Viele Anbieter öffnen die Bandbreite bis 80% oder 100% Aktien, oft ergänzt um eine cashnahe Variante. Die Allokation erfolgt marktnah; Rückstellungen, Glättungen oder ex-post Umverteilungen sind in 1e-Plänen unzulässig. Strategiewechsel wirken nur für die Zukunft – ein zentrales Schutzgeländer gegen Cherrypicking vergangener Renditen. OAK-BV-Vorgaben verlangen zudem eine saubere Zuordnung von Erträgen, Kosten und Risiken je Strategie sowie klare Information über Gebühren, Benchmarks und Risiken.
In der Praxis wählen Arbeitgeber die Stiftung und das Produkteangebot, die Versicherten bestimmen innerhalb dieses Rahmens ihre Strategie. Beim Stellenwechsel gehen 1e-Guthaben in eine Freizügigkeitslösung über; je nach Anbieter kann dies mit Umschichtungen, Sperrfristen oder geänderten Strategiemöglichkeiten einhergehen. Wichtig ist deshalb, die Reglementsdetails zu kennen – von der Valuta eines Strategiewechsels bis zu allfälligen Gebühren bei überdurchschnittlich hoher Umschichtungsfrequenz.
Wahlfreiheit klug nutzen: Risikoprofil und Währungen
Die zentrale Frage lautet: Welche Strategie passt zur persönlichen Risikofähigkeit und zum Zeithorizont bis zur Pension? Eine hohe Aktienquote belohnt langfristige Anlegerinnen und Anleger tendenziell mit einer höheren Renditeerwartung, bringt aber ausgeprägte Schwankungen. Sequenzrisiken – starke Verluste kurz vor der Pension oder beim Bezug – sind im 1e-Kontext besonders virulent, weil keine kollektive Dämpfung greift. Wer in wenigen Jahren Kapital benötigt, sollte den Pfad zur Zielallokation nüchtern planen und rechtzeitig das Marktrisiko reduzieren. Wer noch Jahrzehnte vor sich hat, kann Volatilität eher aussitzen, muss aber die Disziplin aufbringen, in Stressphasen nicht prozyklisch zu agieren.
Wesentlich ist auch das Währungsmanagement. Künftige Renten- und Lebenskosten fallen primär in CHF an. Ungehedgte Fremdwährungsanlagen erhöhen zwar die Diversifikation, können jedoch im ungünstigen Moment die Kaufkraft drücken. Viele 1e-Strategien bieten teil- oder voll abgesicherte Varianten. Ob und in welchem Umfang eine Absicherung sinnvoll ist, hängt von Anlagehorizont, Toleranz für Währungsschwankungen und der Struktur des Gesamtvermögens ab. Wichtig ist Konsistenz: Wer im steuerbaren Privatvermögen stark in CHF-Anlagen investiert, kann in der 2. Säule zusätzliche Fremdwährungsrisiken tragen – oder umgekehrt, je nach Gesamtbild.
Umschichtungsregeln, Sperrfristen und Rebalancing
Ein Merkmal von 1e-Plänen sind klar definierte Umschichtungsprozesse. Reglemente legen fest, wie oft Strategiewechsel möglich sind – häufig monatlich oder quartalsweise – sowie Cut-off-Zeiten und Valuta. Änderungen wirken prospektiv; rückwirkende Anpassungen sind unzulässig. Viele Anbieter setzen Sperrfristen rund um Wechseltermine, um Markt-Timing zu begrenzen und operative Risiken zu senken. Ebenfalls geregelt ist das Rebalancing: Entweder wird es periodisch automatisiert vorgenommen oder ist Teil der Strategie. Für Versicherte lohnt sich ein Blick in die Details, denn Rebalancing diszipliniert und senkt das Risiko einer schleichenden Fehlallokation. Häufige, taktische Umschichtungen verursachen dagegen Handelsspesen und können nach Kosten und Steuern Wert vernichten – zumal Verhaltensfallen wie Herdeneffekte und Verlustaversion im Spiel sind.
Gebühren, Transparenz und Governance
Kosten wirken im Zinseszinseffekt mächtig. In 1e-Plänen fallen typischerweise Produktkosten (TER von Fonds oder Mandaten), Transaktionskosten sowie allfällige Verwaltungs- und Depotgebühren an. Performance Fees sind selten, sollten aber, falls vorhanden, eng definiert und symmetrisch konstruiert sein. Gute Anbieter legen die Gesamtkosten transparent offen, inklusive impliziter Handelskosten. Ebenso wichtig sind klare Benchmarks und ein konsistentes Reporting mit Zeitreihen, Drawdowns und einer Aussage zur Tracking-Differenz. Das ermöglicht, Netto-Performance und Umsetzungsqualität realistisch zu beurteilen.
Die Governance ist mehr als eine Fussnote. BVV 2 und OAK BV verlangen eine saubere Trennung von Vermögensverwaltung, Depotbank und Stiftungsführung sowie eine angemessene Risikokontrolle. Für Versicherte lohnt es sich, die Reglemente und die Berichterstattung zu lesen und bei Unklarheiten nachzufragen – etwa zur Frage, wie Liquidität gemanagt wird, wie in Stressphasen gehandelt wird und welche Eskalationsprozesse definiert sind. Seriöse Anbieter beantworten diese Fragen proaktiv und konsistent.
Fazit: 1e-Pläne geben den Takt nicht mehr kollektiv vor, sondern delegieren Verantwortung an die Versicherten. Wer die eigene Risikofähigkeit ehrlich einschätzt, Währungsrisiken bewusst steuert, die Umschichtungsregeln kennt und auf Kosten sowie Governance achtet, erhöht die Chance auf robuste Vorsorgeergebnisse. Dieser Beitrag dient der Einordnung und ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.
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