1e-Vorsorge: Für wen sie gedacht ist – und wie sie funktioniert
Die 1e-Vorsorge ist die wohl konsequenteste Individualisierung der 2. Saeule. Sie richtet sich an Erwerbstaetige, deren Lohnanteile oberhalb des obligatorischen BVG-Bereichs versichert sind, und ermoeglicht eine persoenliche Anlagestrategie mit klarer Risikozuordnung. Wer sie versteht, gewinnt Spielraum – traegt aber auch die volle Marktverantwortung.
Was 1e-Vorsorge ist – und wer sie nutzen kann
Rechtlich basiert die 1e-Vorsorge auf Art. 1e der Verordnung ueber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2). Im sogenannten ueberobligatorischen Bereich duerfen Vorsorgeeinrichtungen Versicherten mehrere Anlagestrategien anbieten, aus denen sie individuell waehlen. Anders als in klassischen Sammelstiftungen gilt hier: Ertrag und Risiko der gewaehlteten Strategie liegen ausschliesslich bei der versicherten Person; ein Mindestzins oder kollektive Umverteilung ist nicht vorgesehen. Damit soll die Quersubventionierung zwischen Jung und Alt oder zwischen risikoarmen und risikoreich investierten Kollektiven reduziert werden. Zulaessig ist 1e nur fuer Lohnbestandteile oberhalb des BVG-Obligatoriums. Praktisch wird sie vor allem von Arbeitgebenden fuer Kader- und Fachfunktionen mit hoehren Einkommen angeboten. Viele Modelle greifen erst ab einem bestimmten Grenzlohn im ueberobligatorischen Teil; die konkrete Schwelle und die versicherten Lohnanteile definiert der Vorsorgeplan des Unternehmens.
Versicherte koennen zwischen mehreren Strategien waehlen – typischerweise drei bis zehn Profile vom Obligationenfokus bis hin zu hohen Aktienquoten, teils mit alternativen Anlagen. Bewertet wird marktnah, oft taeglich. Wechsel zwischen Strategien sind moeglich, aber geregelt (z.B. nur monatlich oder quartalsweise). Verluste werden nicht kollektiv geglaettet. Bei Arbeitgeberwechsel, Austritt oder Kapitalbezug werden die bis dahin aufgelaufenen Gewinne oder Verluste effektiv realisiert; eine spaetere «Nachfinanzierung» durch die Kasse erfolgt nicht.
Risikoprofil, Renditepfad und Wahlfreiheit
Der Charme der 1e-Vorsorge liegt in der Wahlfreiheit: Wer lange Anlagehorizonte und hohe Risikofaehigkeit mitbringt, kann den ueberobligatorischen Teil offensiver ausrichten und damit die erwartete Rendite erhoehen. Die Kehrseite ist die Sequenzrisiko-Problematik: Fallen Maerkte kurz vor Pensionierung oder beim Arbeitgeberwechsel, sind Buchverluste sofort real. Das obligatorische Mindestzinsregime und Umwandlungssaetze greifen hier nicht. Viele Anbieter ermoeglichen deshalb Lebenszyklus-Modelle oder regelbasierte Reduktionen der Aktienquote Richtung Pensionierung – ohne Garantie, aber mit diszipliniertem Pfad. Zusaetzlich relevant sind Waehrungsabsicherung, Diversifikation ueber Anlageklassen sowie die Netto-Kosten der gewaehlten Bausteine, da kleine Differenzen uebers Arbeitsleben kumulativ ins Gewicht fallen.
Vorteile, Fallstricke und Kosten – was wirklich zaehlt
Der zentrale Vorteil der 1e-Vorsorge ist die Entflechtung von Kollektivzwang und individueller Risikoneigung. Renditen werden nicht umverteilt, Transparenz steigt. Arbeitgebende profitieren bilanziell (insbesondere unter IFRS/US GAAP), weil keine impliziten Garantien fuer den ueberobligatorischen Teil bestehen. Fuer Versicherte mit hoher Steuerprogression bleiben Einzahlungen – wie in der 2. Saeule ueblich – einkommenssteuerlich privilegiert; Bezuege als Kapital unterliegen der separaten Vorsorgesteuer zu ermaessigten Saetzen. Fruehbezuege fuer Wohneigentum oder bei Selbststaendigkeit sind grundsaetzlich moeglich, aber an die gesetzlichen Bedingungen der beruflichen Vorsorge gebunden.
Die Fallstricke liegen im Verhalten und in der Liquiditaet: Marktschwankungen verleiten zu hektischen Strategiewechseln, die oft teuer sind. Austritte in Baersenbaeren sind heikel, weil Verluste sofort schlagend werden. Wer nahe an der Pensionierung steht, sollte – rein aus Risikoperspektive – die Sequenz der Renditen im Blick behalten. Das ist keine Anlageempfehlung, sondern ein Hinweis auf die Mechanik: In der 1e-Welt gibt es keine kollektiv finanzierte Rettungsleine. Entscheidend ist, dass der gewaehltet Strategiepfad zur persoenlichen Verlusttragfaehigkeit passt und konsistent durchgehalten wird.
Die Kosten variieren stark. Typisch sind institutionelle Anlagefonds mit TER von ungefaehr 0,10% bis 0,60% p.a.; hinzu kommen Plattform-, Verwaltungs-, Depot- und Transaktionskosten, die zusammen weitere rund 0,20% bis 0,50% ausmachen koennen. Ausweiskultur und Transparenz sind besser geworden, aber nicht einheitlich. Wer beurteilen will, achtet auf umfassende Nettoperformance (nach saemtlichen Gebuehren und Steuern innerhalb der Vorsorge), die Behandlung von Waehrungsabsicherungs- und Rebalancing-Kosten sowie auf den Umgang mit ausserordentlichen Marktphasen. Hinterfragen Sie zudem Wechselmodalitaeten: Wie oft darf umgeschichtet werden? Gibt es Sperrfristen, Spreads oder implizite Kosten bei Strategiewechseln? Solche Details praegen die effektive Rendite mindestens so stark wie die headline TER.
Regulatorisch wird 1e von der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) und den kantonalen bzw. regionalen Aufsichten begleitet. Die BVV 2 gibt den Rahmen vor (Art. 1e), insbesondere zur Pflicht, mehrere angemessene Strategien anzubieten, zur Information der Versicherten und zur klaren Zuordnung von Anlage- zu Wertschwankungsrisiken. Offizielle Grundlagen finden sich bei Fedlex (BVV 2) und der OAK BV. Diese Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.
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