AHV, BVG, 3a: Das Schweizer 3‑Säulen‑System erklärt
Die Schweizer Altersvorsorge steht auf drei Säulen. Dieses Architekturprinzip verteilt Risiken und Verantwortlichkeiten zwischen Staat, Arbeitgebern und Individuen. Damit das System trägt, müssen die Mechanik und die Stellschrauben verstanden werden: Umlage hier, Kapitaldeckung dort, dazu steuerlich begünstigtes Sparen. Der Überblick ordnet ein, was die Säulen leisten, wo Grenzen verlaufen und weshalb Reformen das Gefüge laufend justieren. Der Beitrag ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.
Erste Säule: AHV – Umlage mit Solidarcharakter
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bildet das Fundament. Sie funktioniert im Umlageverfahren: Erwerbstätige finanzieren die laufenden Renten. Finanziert wird über Lohnbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Bundeszuschüsse und einen Zuschlag auf der Mehrwertsteuer. Die AHV soll die existenzielle Basis abdecken; sie ist bewusst solidarisch angelegt und kennt Elemente wie Plafonierungen bei Ehepaaren. Die individuelle Rentenhöhe hängt von Beitragsdauer und durchschnittlichem Erwerbseinkommen ab. Stand 2024 liegt die Maximalrente für Alleinstehende bei rund CHF 2'450 pro Monat.
Demografie prägt die Statik. Langlebigkeit und die Alterung der Babyboomer erhöhen die Ausgaben, während die Zahl der Beitragszahler im Verhältnis zu den Rentnern langsamer wächst. Reformen wie «AHV 21» – mit Angleichung des Rentenalters und finanziellen Stabilisierungsbeiträgen – sollen Zeit kaufen. Im März 2024 stimmte die Schweiz zudem einer 13. AHV-Rente zu; die konkrete Ausgestaltung und Finanzierung erarbeitet der Bundesrat. Offizielle Informationen liefert das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), das regelmässig zu Finanzierungslücken und Varianten berichtet.
Zweite Säule: BVG – Kapitaldeckung mit Leistungsversprechen
Die berufliche Vorsorge nach BVG ergänzt die AHV. Angestellte und Arbeitgeber zahlen in Pensionskassen ein, die Kapital am Finanzmarkt anlegen. Ziel ist, zusammen mit der AHV den gewohnten Lebensstandard teilweise zu sichern. Versichert ist der koordinierte Lohn; darüber hinaus können überobligatorische Leistungen dazukommen. Das Obligatorium kennt einen gesetzlichen Mindestzinssatz, den der Bundesrat jährlich festlegt, sowie einen Mindest-Umwandlungssatz von 6,8% für das obligatorische Altersguthaben. Viele Kassen differenzieren im Überobligatorium und senken dort den Umwandlungssatz, um Langlebigkeits- und Zinsrisiken zu begrenzen.
Die Rendite erwirtschaften die Kassen über diversifizierte Portfolios. Pflicht sind Sicherheit und genügende Liquidität, zugleich sollen angemessene Erträge erzielt werden. In tiefen Zinsphasen gerät das System unter Druck: Tiefe Diskontierungs- und Kapitalmarktzinsen erschweren garantierte Leistungen. Laut Pensionskassenberichten und dem Swisscanto Pensionskassen-Monitor haben viele Einrichtungen ihre Umwandlungssätze in den letzten Jahren schrittweise gesenkt und technikseitig mit vorsichtigeren Parametern reagiert. Die Oberaufsichtskommission OAK BV publiziert jährlich Performance- und Deckungsgrade, die Einblick in die Systemgesundheit geben.
Rendite, Zins und Umwandlungssatz: was realistisch ist
Wesentlich ist die Unterscheidung zwischen ausgewiesener Netto-Performance und der Verzinsung des Altersguthabens. Nicht jedes gute Anlagejahr führt zu hoher Gutschrift, weil Kassen Reserven bilden und Schwankungen glätten. Über Zyklen hinweg bewegen sich Nettoerträge realistisch im tiefen einstelligen Bereich, abhängig von Risikobudget, Kosten und Marktverlauf. Der gesetzliche Mindestzins definiert dabei die Untergrenze für das Obligatorium, nicht aber für das Überobligatorium. Fällt die Performance schwach aus, können Verzinsungen sinken, um den Deckungsgrad zu stabilisieren. Bei guten Jahren bauen Kassen Wertschwankungsreserven auf, was die langfristige Leistungsfähigkeit stützt.
Für Versicherte zentral sind die Stellhebel: Eintrittsalter, Lohnverlauf, Beitragsjahre, technischer Zinssatz und Umwandlungssatz. Wer Lücken vermeidet, profitiert vom Zinseszinseffekt. Freizügigkeitsleistungen sichern Ansprüche beim Stellenwechsel; Vorbezüge sind etwa für Wohneigentum unter klaren Regeln möglich. Die Details unterscheiden sich je nach Kasse – Reglemente lesen lohnt sich, ebenso die offiziellen Merkblätter des BSV und der OAK BV.
Dritte Säule: 3a und 3b – freiwillige Ergänzung mit Steuervorteil
Die dritte Säule fängt individuelle Lücken auf. In der gebundenen Säule 3a sind Einzahlungen bis zu einem gesetzlich festgelegten jährlichen Maximalbetrag steuerlich abzugsfähig; Selbständigerwerbende ohne 2. Säule dürfen prozentual mehr einzahlen, bis zu einem fixen Deckel. Die Limiten werden periodisch angepasst, die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht sie jeweils für das laufende Jahr. Beim Bezug fällt eine separate, in der Regel ermässigte Kapitalleistungssteuer an, die kantonal variiert. Wer mehrere Konten führt und die Bezüge über verschiedene Steuerperioden staffelt, kann Progressionseffekte abfedern, im Rahmen der geltenden Regeln.
Die Produktpalette reicht vom 3a-Bankkonto mit Zins bis zu Wertschriftenlösungen über Fonds und ETF. Langfristige Anlagedauer spricht für einen nennenswerten Aktienanteil, kurzfristiger Horizont eher für defensivere Lösungen – die individuelle Risikofähigkeit gibt den Takt vor. Gebühren, Rebalancing-Regeln und die Qualität der Umsetzung beeinflussen die Nettorendite deutlich. Transparent ausgewiesene Gesamtkosten sind hier zentral. Wer ausserhalb der 3a spart, bewegt sich in der freien Säule 3b, ohne steuerliche Abzugsfähigkeit, dafür mit mehr Flexibilität.
International gilt das Schweizer Drei-Säulen-Modell als robust, nicht zuletzt wegen der Kombination aus Umlage und Kapitaldeckung. In unabhängigen Vergleichen wie dem Mercer CFA Institute Global Pension Index zählt die Schweiz regelmässig zu den besser bewerteten Systemen. Gleichwohl bleiben die strukturellen Herausforderungen klar: Demografie, Kaufkraftsicherung und die Verteilung von Risiken zwischen Generationen. Reformen sind kein einmaliges Ereignis, sondern ein Prozess.
Wer seine Vorsorgesituation verstehen will, beginnt bei den jährlichen Auszügen von AHV und Pensionskasse und ergänzt sie mit einem nüchternen Blick auf Einkommen, Sparquote und Anlagehorizont. Offizielle Quellen wie BSV, OAK BV und ESTV liefern die verbindlichen Parameter. Die passende Umsetzung ist individuell und sollte, wenn nötig, mit unabhängiger Fachkompetenz geprüft werden.
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