Ausgabeaufschlag, Retros und Kickbacks: Was Anleger zahlen
Gebühren & Transparenz

Ausgabeaufschlag, Retros und Kickbacks: Was Anleger zahlen

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Ausgabeaufschlag, Retros und Kickbacks drücken die Nettorendite. Wer die Mechanik und den Rechtsrahmen kennt, erkennt die wahren Kosten von Fonds.

Gebühren entscheiden über den Unterschied zwischen einer guten und einer nur mittelmässigen Rendite. Beim Fondskauf fallen drei Begriffe immer wieder: Ausgabeaufschlag, Retros und Kickbacks. Hinter ihnen stehen Vertriebsvergütungen und einmalige Entgelte, die den Ertrag über Jahre sichtbar mindern. Für informierte Anlegerinnen und Anleger lohnt sich ein genauer Blick auf die Mechanik, den rechtlichen Rahmen in der Schweiz und die Alternativen im Markt.

Was hinter Ausgabeaufschlag, Retros und Kickbacks steckt

Der Ausgabeaufschlag ist eine einmalige Gebühr beim Kauf eines Fonds, oft zwischen 1% und 5%. Wer CHF 100'000 investiert und 3% Aufschlag zahlt, startet faktisch mit CHF 97'000. Viele Anbieter haben den Aufschlag reduziert oder streichen ihn in bestimmten Kanälen – er ist aber keineswegs verschwunden.

Retrozessionen (Retros) und Kickbacks sind laufende Vertriebsvergütungen, die ein Fondsanbieter an die Vertriebspartnerin – Bank oder Vermögensverwalter – zahlt. In der Praxis handelt es sich um Anteile an der Verwaltungsgebühr, häufig 0.2% bis 0.8% pro Jahr bei traditionellen Anlagefonds. Die Industrie spricht gerne von Bestands- oder Vertriebsprovisionen; „Kickback“ ist der volkstümliche, nicht normative Begriff.

Wichtig ist die ökonomische Wirkung: Retros fliessen nicht dem Fondsvermögen zu, sondern Dritten. Sie werden aus den laufenden Kosten bezahlt und senken damit die Nettorendite der Anlegerin. Bei strukturierten Produkten existieren analoge Vertriebsentschädigungen; auch hier gilt: Was als Anreiz im Vertrieb bezahlt wird, fehlt am Ende in der Performance.

Die leise Macht der Kosten: ein Renditebeispiel

Gebühren wirken nicht nur einmalig, sondern entfalten über den Zinseszinseffekt kräftige Hebel. Angenommen, ein Portfolio erzielt brutto 5% p.a. über zehn Jahre. Ohne front-end Gebühren wächst CHF 100'000 auf rund CHF 162'889. Zahlt man zu Beginn 3% Ausgabeaufschlag, starten effektiv CHF 97'000 – das Endvermögen liegt bei etwa CHF 158'002. Der einmalige Aufschlag kostet damit über die Dekade knapp CHF 4'900 Rendite.

Kommen laufende Vertriebsvergütungen von 0.5% p.a. hinzu, sinkt die Nettorendite im Beispiel von 5% auf 4.5% p.a. Nach zehn Jahren resultieren aus CHF 100'000 rund CHF 155'300. Kombiniert man 3% Ausgabeaufschlag und 0.5% laufende Retros, verbleiben rund CHF 150'600. Eine kostengünstige ETF-Alternative mit 0.20% laufenden Kosten würde bei angenommener Bruttorendite von 5% auf etwa 4.8% p.a. sinken und nach zehn Jahren rund CHF 159'400 erreichen. Das Delta zwischen teurem Vertrieb und günstiger Struktur summiert sich auf mehrere Tausend Franken – bei längeren Laufzeiten oder höheren Beträgen entsprechend mehr.

Diese vereinfachten Rechnungen abstrahieren von Steuern, Tracking-Differenzen und Marktschwankungen. Sie illustrieren aber, warum prozentual kleine Gebühren zu substantiellen nominalen Beträgen anwachsen.

Schweizer Rechtslage: Offenlegung, Einwilligung, Rückerstattung

Die Schweiz ist bei Retrozessionen klar positioniert. Das Bundesgericht hat in mehreren Leitentscheiden festgehalten, dass Vermögensverwalter und Banken eine Treuepflicht gegenüber ihren Kundinnen haben. Retros sind demnach grundsätzlich herauszugeben, sofern die Kundin nicht nach vorgängiger, hinreichend transparenter Information ausdrücklich auf die Herausgabe verzichtet hat. Zentral ist, dass Umfang, Berechnungsgrundlage und Bandbreiten der Vergütungen verständlich dargelegt werden. Ohne wirksame Verzichtserklärung besteht ein Anspruch auf Rückerstattung. Die Verjährung läuft nach aktueller Rechtsprechung in der Regel zehn Jahre ab Zufluss der jeweiligen Zahlung.

Mit dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) wurden seit 2020 Informations-, Angemessenheits- und Dokumentationspflichten präzisiert. Die FINMA überwacht die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorgaben; sie betont Transparenz und das Primat des Kundennutzens. Für die Praxis bedeutet das: Entschädigungen sind offen zu legen, Interessenkonflikte zu managen und, wo Retros vereinnahmt werden, braucht es eine rechtsgültige Einwilligung der Kundin oder die Vergütungen sind herauszugeben.

Europa im Vergleich

Unter MiFID II sind Zuwendungen in der EU nicht generell verboten, aber an strikte Transparenz- und Qualitätsverbesserungsanforderungen gebunden. Grossbritannien und die Niederlande haben Retros im Retailgeschäft weitgehend untersagt. Die Europäische Kommission diskutiert seit 2023 eine punktuelle Verschärfung, verzichtete bislang aber auf ein flächendeckendes Verbot. Schweizer Institute orientieren sich in grenzüberschreitenden Beziehungen oft an beiden Regimen, was die Komplexität erhöht.

Marktrealität: saubere Klassen, Honorarberatung und Auswahl

Die Angebotslandschaft hat reagiert. Viele Fondshäuser bieten „Clean Share Classes“ ohne Retros an; sie sind als institutionelle, Z‑ oder Clean‑Klassen gekennzeichnet. Die Vergütung des Vertriebs erfolgt dann nicht über die Fondskosten, sondern separat, etwa durch ein offenes Honorar. Manche Banken bieten retrofreie Beratungsmandate an, andere verrechnen Pauschalpakete. ETFs erheben typischerweise keinen Ausgabeaufschlag und zahlen keine Retros; ihr Kostenblock besteht primär aus der laufenden Verwaltungsgebühr.

Für Anlegerinnen und Anleger zählt am Ende die Gesamtkostenquote über den geplanten Anlagehorizont. Wer Offerten vergleicht, sollte nach der genauen Kostenzerlegung fragen: einmalige Auf- oder Abschläge, laufende TER, allfällige Retros, Depot- und Transaktionskosten. Seriöse Anbieter legen Beträge, Bandbreiten und Berechnungsmethoden offen und begründen, welchen Mehrwert der Vertrieb für die Kundin stiftet.

Dieser Beitrag ist keine Anlage‑, Steuer‑ oder Rechtsberatung. Er soll helfen, die ökonomische und rechtliche Logik hinter Ausgabeaufschlägen, Retros und Kickbacks einzuordnen. Transparenz schützt die Rendite – und stärkt das Vertrauen in den Kapitalmarkt.

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