Vermögensverwaltung: Welche Gebühren wirklich anfallen
In der Vermögensverwaltung entscheidet nicht nur die Anlagestrategie über den Erfolg, sondern auch die Höhe und Struktur der Gebühren. Sie wirken Jahr für Jahr, oft leise, aber mit spürbarem Effekt auf die Nettorendite. Wer die Preiskomponenten versteht und sauber vergleicht, verbessert die eigene Ausgangslage – ohne Markttiming, ohne Zusatzrisiko.
Die Preiskomponenten im Überblick
Am sichtbarsten ist die Vermögensverwaltungs- oder Beratungsgebühr. Klassisch wird sie als Prozentsatz des betreuten Vermögens erhoben, oft in einer Bandbreite von rund 0,5% bis 1,2% p.a., je nach Mandatsgrösse, Servicegrad und Anbieter. Zunehmend verbreitet sind All-in-Modelle, die Dienstleistungen wie Handel und Depot zusammenfassen. Klingen attraktiv, verdienen aber einen Blick in das Kleingedruckte: Enthält die Pauschale wirklich alle relevanten Positionen oder nur Standardleistungen?
Dazu kommen Depot- und Verwahrgebühren der Bank. Sie decken die Aufbewahrung von Wertschriften, Corporate-Actions-Abwicklung und Reporting. Einige Häuser bepreisen pauschal, andere nach Anzahl Positionen oder als Staffel mit Mindestgebühr. Handelskosten entstehen beim Kauf und Verkauf von Wertschriften. Sie setzen sich aus Courtagen, Börsengebühren und allfälligen Drittgebühren zusammen. Wer international investiert, trifft zusätzlich auf Währungswechselspreads; je nach Bank, Liquidität und Volumen liegen diese nicht selten zwischen wenigen Basispunkten und mehreren Zehntelprozenten.
Ein erheblicher Kostenblock steckt in den Produkten selbst. Bei aktiven Fonds und strukturierten Produkten fallen laufende Produktkosten an, typischerweise in Form der Total Expense Ratio (TER) oder des Ongoing Charges Figure (OCF). ETFs sind im Schnitt günstiger, verursachen aber ebenfalls laufende Kosten und implizite Handelskosten im Spread. Performance Fees verknüpfen die Vergütung mit dem Anlageerfolg. Seriös ausgestaltet, arbeiten sie mit High-Water-Mark und klarer Hurdle Rate. Fehlen diese Sicherungen, steigt das Risiko asymmetrischer Anreize.
Produktkosten: der versteckte Brocken
Weil Produktkosten täglich aus dem Fondsvermögen entnommen werden, erscheinen sie nicht als separate Buchung auf dem Kontoauszug. Sie mindern die Fondsperformance direkt. Untersuchungen zeigen, dass die Gebühren seit Jahren sinken, der Kostendruck aber ungleich verteilt ist. Nach Morningstar sind die fondsseitigen Kosten in vielen Märkten weiter rückläufig, während die Spreizung zwischen günstigen Indexlösungen und teureren aktiven Produkten gross bleibt (Morningstar Global Investor Experience). Für Anlegende heisst das: Die Wahl der Instrumente entscheidet substanziell über die Gesamtkostenquote.
Transparenz, Retrozessionen und Regulierung
In der Schweiz verlangt das seit 2020 geltende Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) eine verständliche Offenlegung der Kosten, ex ante und ex post. Anbieter müssen darlegen, wofür sie Entschädigungen erheben und welche Drittvergütungen anfallen können. Die Finanzmarktaufsicht FINMA präzisiert die Erwartungen an transparente Information und angemessene Vergütungsmodelle (FINMA-Dossier FIDLEG/FINIG). Retrozessionen, also Vertriebsentschädigungen von Produktanbietern an Vermögensverwalter oder Banken, sind nur zulässig, wenn Kundinnen und Kunden vorgängig umfassend informiert werden und ausdrücklich darauf verzichten, diese Zahlungen herauszuverlangen. Das Bundesgericht hat die Informations- und Herausgabepflichten in Grundsatzurteilen 2006 und 2012 deutlich geschärft. In der Praxis hat dies die Transparenz erhöht, die Modelle aber nicht vollständig eliminiert.
Branchenstandards tragen zur Vergleichbarkeit bei. Die Asset Management Association Switzerland (AMAS) veröffentlicht Richtlinien zur Kostentransparenz und Best Practices in der Kundeninformation (AMAS). International treiben MiFID-II-Regeln den Trend zu standardisierten Kosten- und Nutzenreports voran. Für Schweizer Anlegerinnen und Anleger, die grenzüberschreitend investieren, lohnt der Blick auf die jeweiligen Offenlegungsformate: Begriffe wie TER, OCF, Total Cost of Ownership oder ex-post-Kostenreport werden nicht immer identisch abgegrenzt.
Was die Gebühren mit der Rendite machen
Kosten sind sicher, Renditen nicht. Daher lohnt sich eine einfache Übung: die Gesamtkostenquote auf Mandatsebene zu ermitteln, inklusive Produktkosten, Handel, Währung und Depot. Wer All-in-Angebote vergleicht, sollte erfragen, ob Rebalancing, Fremdwährungswechsel, ausserordentliche Transaktionen oder die Nutzung externer Produkte tatsächlich enthalten sind. Bei à-la-carte-Modellen hilft eine Jahressimulation mit dem erwarteten Transaktionsvolumen. Auch Steuern und Abgaben – etwa Stempelabgaben oder Mehrwertsteuer auf bestimmte Leistungen – können je nach Konstellation zusätzlich ins Gewicht fallen.
Wie stark Gebühren über die Zeit wirken, zeigt ein Rechenbeispiel. Unterstellen wir CHF 1'000'000 Startkapital und eine Bruttorendite von 3,0% p.a. Nach 10 Jahren resultieren bei einer Gesamtkostenbelastung von 1,0% p.a. netto 2,0% p.a., der Depotwert läge bei rund CHF 1'218'994. Senkt man die Gesamtkosten auf 0,6% p.a., steigt die Nettorendite auf 2,4% p.a., der Depotwert auf ca. CHF 1'268'242. Die Differenz von rund CHF 49'000 entsteht ohne zusätzlichen Markterfolg – sie resultiert allein aus tieferen Gebühren und dem Zinseszinseffekt.
Transparenz hilft auch, Anreize richtig zu setzen. Eine faire Performance Fee kann sinnvoll sein, wenn sie an einem relevanten Vergleichsmassstab mit High-Water-Mark ausgerichtet ist und die fixe Grundgebühr entsprechend tiefer ausfällt. Wo hingegen Retrozessionen die Produktauswahl beeinflussen könnten, schafft ein expliziter Verzicht darauf oder deren Rückvergütung an die Kundschaft klare Verhältnisse. Unabhängig vom Modell bleibt zentral: Die Kostenstruktur muss zur Anlagestrategie, zur Umschlagshäufigkeit und zur Nutzung von Drittprodukten passen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt weder Anlage-, Steuer- noch Rechtsberatung dar. Wer die eigene Gebührenstruktur prüfen will, sollte die offiziellen Unterlagen des Anbieters (Vertragsbedingungen, Kostenblätter, ex-ante/-post-Reports) heranziehen und bei Bedarf unabhängigen Rat einholen.
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