Boni, BVG-Einkäufe und 3a klug mit 1e koordinieren
Wer variable Vergütungen bezieht und über das Überobligatorium der Pensionskasse oder gar einen 1e-Plan verfügt, kann Steuern und Lohnnebenkosten spürbar beeinflussen. Entscheidend ist weniger ein einzelner Kniff als das Zusammenspiel: Wann ein Bonus fliesst, wie ein BVG-Einkauf getaktet wird und ob die Säule 3a konsequent genutzt wird. Dieser Beitrag ordnet die Hebel ein, skizziert typische Fallstricke und liefert Orientierungsgrössen – ohne individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung zu sein.
Bonus, AHV und der Hebel über das Überobligatorium
Bonifikationen sind grundsätzlich AHV/ALV-beitragspflichtig und unterliegen der Einkommenssteuer. In vielen Arbeitgeberplänen lässt sich ein Teil der variablen Vergütung in überobligatorische Vorsorgebeiträge umlenken. Ob und in welchem Umfang dadurch AHV-Beiträge reduziert werden, hängt von der konkreten Reglements- und Lohnumwandlungsgestaltung ab und sollte mit HR, Pensionskasse und Ausgleichskasse frühzeitig geklärt werden. Steuerlich mindern reguläre Arbeitnehmerbeiträge ins Überobligatorium das steuerbare Einkommen; der Nutzen steigt mit dem marginalen Steuersatz. Wer in einem Jahr einen ausserordentlich hohen Bonus erhält, kann die Progression so glätten. Liquidität und Bindungsdauer bleiben jedoch zentrale Gegenargumente, weil die Mittel bis zur Pensionierung gebunden sind – abgesehen von gesetzlich eng umrissenen Vorbezügen, etwa für selbstgenutztes Wohneigentum (WEF) oder bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit.
Was 1e-Pläne leisten – und was nicht
1e-Vorsorgepläne sind für Lohnbestandteile oberhalb des BVG-Obligatoriums konzipiert (BVV 2, Art. 1e). Sie erlauben eine individuelle Anlagestrategie, und Rendite wie Risiko werden dem einzelnen Versicherten zugewiesen. Das reduziert Quersubventionen, erhöht aber die Schwankungsanfälligkeit. Steuerlich sind 1e-Beiträge im Grundsatz wie andere überobligatorische Beiträge abzugsfähig; die Erträge bleiben bis zum Bezug steuerfrei und unterliegen erst bei Kapitalauszahlung der separaten Kapitalleistungssteuer, die kantonal progressiv ausgestaltet ist. Wichtig: 1e ist kein Steuerchausseur. Wer die Anlagerisiken hoch dreht, trägt sie selbst. Zudem gelten dieselben Sperr- und Vorbezugsregeln des überobligatorischen Teils, und die Transparenz- sowie Governance-Vorgaben der OAK BV sind strikt. Seriöse Informationsquellen sind hier die Verordnungen zum BVG (BVV 2), Weisungen der OAK BV sowie Merkblätter der ESTV.
BVG-Einkauf und Säule 3a richtig staffeln
BVG-Einkäufe schliessen Vorsorgelücken, die durch späte Eintrittsalter, Teilzeitphasen oder Lohnerhöhungen entstanden sind. Sie sind in der Regel voll vom Einkommen abziehbar, bis zur individuellen Einkaufslimite gemäss Pensionskassenbescheinigung. Für die Praxis heisst das: In einem Jahr mit hoher Progression – etwa wegen Bonus oder Veräusserungsgewinn – kann ein gezielter Einkauf die Steuerlast senken. Wer nahe an der Pensionierung steht, sollte den verbindlichen Dreijahreszeitraum beachten: Nach einem Einkauf sind Kapitalbezüge aus der 2. Säule während drei Jahren steuerlich heikel; viele Kantone versagen in dieser Frist den Steuervorteil für Kapitalleistungen. Das kann die zeitliche Planung von WEF-Rückzahlungen, Vorbezügen oder gestaffelten Renten-/Kapitalentscheiden massgeblich beeinflussen.
Die Säule 3a ist der taktische Gegenpol: flexibel jährlich einsetzbar, mit gesetzlich fixierten Maximalbeiträgen (jeweils gemäss ESTV). Wer den 3a-Abzug konsequent ausnutzt, stabilisiert den Grenzsteuersatz über die Jahre. Mehrere 3a-Konten erleichtern bei der Pensionierung die Staffelung der Kapitalbezüge über mehrere Kalenderjahre, was die progressive Kapitalleistungssteuer dämpfen kann. Zu beachten ist, dass 3a- und 2.-Säule-Kapitalleistungen im selben Jahr zusammengezählt und gemeinsam besteuert werden; die Staffelung wirkt nur, wenn Bezüge auf verschiedene Jahre verteilt sind. Bei verheirateten Paaren lohnt ein koordinierter Blick auf beide Personen, da viele Kantone Kapitalleistungen pro Person, aber im selben Jahr zusammenrechnen.
Timing und Liquidität: Praktische Leitplanken
Planung beginnt mit dem Kalender. 3a-Einzahlungen müssen grundsätzlich bis Jahresende auf dem Konto sein; BVG-Einkäufe ebenso. Wer Bonusanteile in überobligatorische Beiträge oder einen 1e-Plan umwandeln kann, trifft die Weichen oft bereits im Herbst, wenn HR die Wahlfenster öffnet. Parallel hilft ein Blick in kantonale Steuerkalkulatoren, um die Wirkung von Abzügen auf den Grenzsteuersatz zu quantifizieren. Für die Kapitalleistungssteuer ist die Staffelung über Jahre regelmässig wirksamer als das Maximieren in einem einzelnen Jahr. Und wer WEF-Vorbezüge oder Rückzahlungen plant, sollte die Interaktion mit künftigen Einkäufen und der Dreijahresregel konsequent prüfen.
Liquidität bleibt der harte Prüfstein. Ein Einkauf, der das steuerbare Einkommen senkt, bindet Barmittel langfristig. Die Rendite ist steuerlich vorteilhaft, aber marktabhängig, insbesondere bei 1e-Anlagen. Wer starke Bonuszyklen erlebt, kann Einkäufe etappieren und dazwischen den 3a-Beitrag sichern. In Phasen mit sehr hohem Grenzsteuersatz spricht vieles für grössere überobligatorische Beiträge; in durchschnittlichen Jahren genügt oft die regelmässige 3a-Disziplin.
Fazit: Klug ist, die Kanäle nicht gegeneinander auszuspielen, sondern zu koordinieren – Bonuspolitik, überobligatorische Beiträge (inklusive 1e), BVG-Einkäufe und 3a. Die Rechtsgrundlagen liefert das BVG mit seinen Verordnungen (BVV 2, Art. 1e), die OAK BV konkretisiert die Aufsichtsvorgaben, die ESTV publiziert Maximalbeträge und steuerliche Praxis. Die individuelle Optimierung hängt jedoch von Kanton, Pensionskassenreglement, Einkommen und Lebensplanung ab. Eine abgestimmte, vorausschauende Taktung zahlt sich meist mehr aus als jede Einmalaktion.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.
Weitere Artikel zu Vorsorge
Vorsorge
Entnahmestrategie in der Rente: die Basics
Die Entnahmestrategie bestimmt, wie lange Vermögen im Ruhestand hält. Was fixe, dynamische und regelbasierte Ansätze leisten – und wie Anlageklassen wirken.
Vorsorge
Freizügigkeitskonto: Optionen, Rendite und Risiken
Das Freizügigkeitskonto bewahrt Pensionskassen-Guthaben beim Jobwechsel. Optionen, Renditechancen und Fallstricke – kompakt für Anleger:innen in der Schweiz.
Vorsorge
Säule 3a anlegen: ETF oder Konto – worauf es ankommt
Säule 3a anlegen: ETF oder Konto? Wir vergleichen Rendite, Risiko und Gebühren, ordnen Regeln ein und zeigen, wann welches Vehikel überzeugender ist.