BVG-Einkauf: Steuertrick oder solide Vorsorge?
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BVG-Einkauf: Steuertrick oder solide Vorsorge?

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BVG-Einkauf lockt mit Abzug, steuerfreiem Vermögensaufbau und Rentenplus. Wann lohnt sich der Schritt wirklich – und wo lauern Fallstricke?

Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse gelten als Klassiker der Schweizer Steuersparpalette. Der Mechanismus ist bestechend einfach: Wer seine Vorsorgelücke in der 2. Säule schliesst, kann die Einzahlung vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das Kapital wächst bis zur Pension steuerfrei an, Vermögenssteuern fallen nicht an. Später werden Leistungen – als Rente zum ordentlichen Satz, als Kapital zu einem ermässigten Sondertarif – besteuert. Doch zwischen Steuerabzug heute und Steuerlast morgen liegt ein komplexes Gefüge aus Zinsen, Umwandlungssatz, Kassenrisiken und Liquiditätsbindung.

Steuern sparen heute – aber zu welchem Preis morgen?

Der fiskalische Hebel ist real: Der Abzug wirkt zum individuellen Grenzsteuersatz, der je nach Kanton und Einkommen beträchtlich sein kann. Gleichzeitig greift ein Sperrmechanismus. Wer kurz vor einem Kapitalbezug einbezahlt, läuft ins Leere: Gemäss BVG gilt eine dreijährige Sperrfrist, in der nach einem Einkauf kein Kapitalbezug zulässig ist. Viele Kassen verlangen zudem, dass frühere Vorbezüge für Wohneigentum zuerst zurückbezahlt werden, bevor neue Einkäufe zugelassen werden. Steuerlich werden Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule in den meisten Kantonen pro Steuerjahr zusammengezählt und zu einem progressiven, aber gegenüber der Einkommenssteuer deutlich reduzierten Satz besteuert. Staffelungen über mehrere Jahre können die Progression dämpfen, sind jedoch von den kantonalen Regeln abhängig. Massgebend sind die Merkblätter der Steuerverwaltungen (ESTV/Kantone).

Wichtig ist die Perspektive über die gesamte Laufzeit. Ein Einkauf verschiebt Steuerlast in die Zukunft und schafft einen steuerfreien Mantel während der Ansparphase. Wer später eine Rente bezieht, versteuert sie als Einkommen. Wer Kapital nimmt, zahlt die Sondersteuer einmalig. Rechnet sich der Tausch? Das hängt von drei Grössen ab: der Differenz zwischen heutigem Grenzsteuersatz und künftigem Satz auf Vorsorgeleistungen, der Anlagestrategie und Performance der Pensionskasse sowie der eigenen Liquiditäts- und Lebensplanung.

Kapital oder Rente: was der Umwandlungssatz bedeutet

Der Umwandlungssatz ist der Dreh- und Angelpunkt bei Renten. Für den obligatorischen Teil schreibt das Gesetz einen Mindestwert vor, im Überobligatorium setzen Kassen eigene, meist tiefere Sätze fest. Je tiefer der Satz, desto kleiner die lebenslange Rente pro angespartem Franken. Reformdiskussionen zielen seit Jahren auf tiefere Sätze – demografisch begründet. Wer primär auf Rente setzt, profitiert zusätzlich von sogenanntem Langlebigkeits- oder Kollektivitätsgewinn, also versicherungstechnischen Effekten, die in der Kasse erwirtschaftet werden. Wer dagegen Kapital beziehen will, interessiert sich stärker für den bis dahin erzielten Nettoertrag. Beides ist unsicher: Kassen dürfen Sätze anpassen, und die Renditen hängen von Märkten und Risikofähigkeit der Kasse ab. Transparenz schaffen Geschäftsberichte, Deckungsgrade und Kennzahlen gemäss Oberaufsichtskommission OAK BV.

Rendite, Risiko und Liquidität im Vergleich

Historisch erzielten Schweizer Pensionskassen gemäss Indizes grosser Institute über längere Zeiträume jährliche Nettoerträge im tiefen einstelligen Bereich. Für das obligatorische Altersguthaben legt der Bundesrat einen Mindestzins fest, der zuletzt im Bereich von rund 1 bis 1.5% lag. Viele Kassen gutschreiben – je nach Deckungsgrad und Kapitalmarktjahr – mehr. In starken Jahren profitieren Versicherte von Überschüssen, in schwachen Jahren federn Wertschwankungsreserven die Erträge ab. Im Überobligatorium sind Rendite und Rentenfaktoren flexibler, dafür schwanken die Gutschriften stärker. Im Vergleich zu einem selbst verwalteten, breit diversifizierten Wertschriftendepot ist der BVG-Einkauf weniger transparent, dafür bilanziell stabiler – mit dem Preis eingeschränkter Liquidität.

Liquidität ist der entscheidende Nachteil. Vorsorgegelder sind zweckgebunden, ein vorzeitiger Bezug ist nur in engen Schranken möglich, etwa für selbst bewohntes Wohneigentum, bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder bei endgültigem Verlassen der Schweiz. Zudem gilt die dreijährige Sperrfrist nach einem Einkauf. Wer unternehmerische Projekte oder grössere Anschaffungen plant, sollte die Bindungswirkung realistisch einschätzen. Auch die Kassenqualität zählt: Deckungsgrad, Kostenquote, Anlagestrategie und Governance sind öffentlich einsehbar (OAK BV, Jahresberichte). Unterdeckung bedeutet nicht automatisch Gefahr, kann aber die Verzinsung drücken und Sanierungsmassnahmen auslösen. Wer in eine Vorsorgeeinrichtung mit solider Kapitalbasis einkauft, minimiert dieses Risiko.

Steuerlich punktet der Einkauf zusätzlich, weil kein Vermögenssteuerzugriff auf das Vorsorgevermögen erfolgt. Das ist für stark Vermögende relevant. Dem steht das Risiko gegenüber, dass künftige Renten tiefer ausfallen als heute kalkuliert oder dass Kapitalbezüge im Zuzugskanton höher besteuert werden als erwartet. Standort- und Lebensplanung werden damit integraler Teil der Rechnung.

Für wen sich der BVG-Einkauf typischerweise lohnt

Attraktiv ist der Einkauf in der Regel für Personen mit hohem Grenzsteuersatz, stabiler Erwerbsbiografie und absehbarer Verweildauer in der Schweiz. Wer wenige Jahre vor der Pension steht, erreicht durch Einkäufe häufig eine direkte Rentensteigerung, weil der Umwandlungssatz bald greift und die Zinsphase kurz ist. Jüngere profitieren stärker vom steuerfreien Zinseszinseffekt, tragen aber das Reform- und Zinsrisiko länger. Unternehmerinnen und Unternehmer mit stark schwankendem Einkommen nutzen Einkäufe oft in guten Jahren zur Glättung der Steuerprogression, müssen aber die Liquidität des Betriebs priorisieren. Sinnvoll ist, grössere Einkaufsvolumen etappiert über mehrere Jahre zu staffeln, um Progressionsvorteile auszuschöpfen und Sperrfristen zu koordinieren. Ob am Ende die Gesamtrendite nach Steuern die Alternative – etwa ein global diversifiziertes Wertschriftenportfolio – schlägt, lässt sich nur mit individuellen Annahmen zu Renditen, Steuersätzen, Vorsorgereglement und Wohnsitz beantworten.

Fest steht: Der BVG-Einkauf ist kein blosser Steuertrick, sondern ein Vorsorgeinstrument mit eigenem Chancen-Risiko-Profil. Wer die Kassenreglemente studiert, die steuerlichen Spielregeln des Wohnsitzkantons beachtet und seine Liquidität plant, verbessert die Ausgangslage deutlich. Offizielle Informationsquellen wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), die Oberaufsichtskommission OAK BV und die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) bieten verlässliche Leitplanken; empirische Einblicke liefern Pensionskassenindizes grosser Banken und Thinktanks. Dieser Beitrag ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung; er bietet eine Grundlage, um fundierte Fragen zu stellen – und bessere Entscheidungen zu treffen.

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