EU‑Taxonomie und SFDR: Was heisst das für Anleger?
Nachhaltigkeit ist im europäischen Finanzmarkt vom Anspruch zur Regulierung geworden. Zwei Pfeiler bestimmen die Logik: die EU‑Taxonomie, ein technisches Klassifikationssystem für «grüne» Wirtschaftsaktivitäten, und die SFDR, das Offenlegungsregime für Finanzprodukte. Beide zielen auf Transparenz und sollen Greenwashing eindämmen. Für Anlegerinnen und Anleger ist entscheidend zu verstehen, was diese Instrumente tatsächlich leisten – und wo ihre Grenzen liegen. Dieser Beitrag bietet Orientierung ohne konkrete Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.
Zwei Bausteine, unterschiedliche Logik
Die EU‑Taxonomie, verankert in der Verordnung (EU) 2020/852, definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Massgeblich sind sechs Umweltziele, darunter Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Eine Aktivität muss substanziell zu einem Ziel beitragen, gleichzeitig den anderen Zielen nicht erheblich schaden («Do No Significant Harm») und Mindeststandards in Bezug auf Sozial- und Governance‑Aspekte einhalten. Technische Bewertungskriterien, die die EU‑Kommission per delegierten Rechtsakten fortlaufend präzisiert, legen Schwellenwerte und Messmethoden fest. Politisch umstrittene Einordnungen – etwa zu Gas und Kernenergie – zeigen, dass die Taxonomie nicht nur wissenschaftlich, sondern auch politisch verhandelt wird.
Die SFDR, die Verordnung (EU) 2019/2088, verpflichtet Finanzmarktteilnehmer zu standardisierten Offenlegungen auf Unternehmens- und Produktebene. Zentral sind Artikel‑6‑, Artikel‑8‑ und Artikel‑9‑Produkte. Artikel 6 verlangt Transparenz zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, Artikel 8 adressiert Produkte mit ökologischen oder sozialen Merkmalen, Artikel 9 solche mit einem nachhaltigen Anlageziel. Ergänzt wird dies durch die technischen Regulierungsstandards (RTS), die u. a. die Indikatoren zu negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI) festlegen. Europäische Aufsichtsbehörden wie ESMA, EBA und EIOPA liefern Q&As und Leitlinien, etwa zu Fondsnamen mit ESG‑Bezügen, um missverständliche Vermarktung zu vermeiden.
Was wird gemessen – und was nicht
Die Taxonomie bewertet Aktivitäten, nicht Firmen «als Ganzes». Offen gelegt werden in der Regel Umsatz‑, Investitions- und Betriebskostenanteile, die taxonomie‑fähig und taxonomie‑konform sind. Ein hoher Taxonomie‑Anteil kann auf ein «grünes» Geschäftsmodell oder auf starkes Übergangsinvestieren hinweisen; ein tiefer Anteil kann schlicht Datenlücken reflektieren, insbesondere bei Nicht‑EU‑Emittenten.
SFDR wiederum ist kein Gütesiegel. Ein Artikel‑9‑Fonds kann unterschiedliche Strategien verfolgen – von strengen Best‑in‑Class‑Ansätzen bis zu Impact‑Strategien – solange Ziel, Methodik und PAI‑Umgang transparent offengelegt sind. Artikel‑8‑Fonds decken ein breites Spektrum ab; die Spannweite reicht von einfachen Ausschlüssen bis zu anspruchsvollen Engagement‑Konzepten. Für das Verständnis zählt deshalb das Kleingedruckte der Offenlegung und der dazugehörigen Kennzahlen, nicht nur das Etikett.
Folgen für Anlageklassen
In Aktienportfolios ermöglicht die Taxonomie eine differenzierte Sicht auf Geschäftsmodelle. Sektoren wie Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Wasser- und Kreislaufwirtschaft lassen sich taxonomisch klarer zuordnen als etwa Software oder Dienstleistungen. Für Anleger wird damit die Frage relevant, ob ein Portfolio vor allem auf hohe aktuelle Taxonomie‑Umsatzanteile setzt oder auf künftige Ausrichtung via Capex‑Pläne. Letzteres kann die Transformationsgeschichte abbilden, ist aber mit Unsicherheit behaftet.
Bei Unternehmensanleihen wirken die Mechanismen ähnlich, ergänzt um Use‑of‑Proceeds‑Strukturen. Green Bonds erleichtern die Zuordnung, sofern die Emissionen glaubwürdig an taxonomie‑konforme Projekte gebunden und extern verifiziert sind. Gleichzeitig bleibt die Emittentenebene wichtig: SFDR‑PAI‑Indikatoren, etwa zu Treibhausgasintensität oder Verletzungen von UN‑Prinzipien, beeinflussen die Einschätzung über alle Laufzeiten hinweg.
Für Staatsanleihen ist die EU‑Taxonomie kaum anwendbar, da sie Aktivitäten von Unternehmen adressiert. Gleichwohl verlangt SFDR transparente Angaben zu nachteiligen Auswirkungen, die auch staatliche Emittenten betreffen können, etwa Emissionen je BIP oder soziale Indikatoren. In Multi‑Asset‑Lösungen führt dies zu methodischen Entscheidungen: Wie werden PAI‑Kennzahlen über unterschiedliche Anlageklassen hinweg aggregiert, ohne Äpfel mit Birnen zu vergleichen?
Immobilien und Infrastruktur profitieren von relativ präzisen Taxonomie‑Kriterien, beispielsweise für Neubau, Sanierung und Energieeffizienz. Für nicht kotierte Anlagen – Private Equity, Private Debt – können Capex‑Pläne und aktives Eigentum den Ausschlag geben. Datenverfügbarkeit bleibt jedoch eine Hürde, da private Unternehmen oft nicht unter EU‑Berichterstattungspflichten fallen. Der Umgang mit Derivaten ist im Rahmen von SFDR offenzulegen; sie können das Nachhaltigkeitsprofil verstärken oder neutral sein, je nach Einsatz und Look‑Through‑Fähigkeit.
Daten, Zeitplan und die Schweiz
Die Qualität der Nachhaltigkeitsdaten verbessert sich stufenweise. Mit der EU‑Berichtspflicht nach CSRD werden grosse Unternehmen in Europa ab Geschäftsjahr 2024 umfassender berichten; weitere Unternehmen folgen gestaffelt. Damit steigt der Anteil verlässlicher Taxonomie‑ und PAI‑Daten. Gleichzeitig bleibt die Regulierung in Bewegung. Die EU‑Kommission evaluiert die SFDR‑Systematik und prüft Anpassungen, um Klarheit und Vergleichbarkeit zu erhöhen. Aufsichtsbehörden wie ESMA konkretisieren Vermarktungsstandards, insbesondere bei Fondsnamen mit ESG‑Bezug, um Greenwashing zu reduzieren.
Für die Schweiz gilt: Zwar ist die EU‑Regulierung nicht direkt anwendbar, doch viele hierzulande angebotene Produkte werden in der EU vertrieben und unterliegen damit SFDR. Der Bundesrat hat Grundsätze gegen Greenwashing im Finanzsektor festgelegt und freiwillige Instrumente wie die Schweizer Klimascores lanciert. FINMA präzisiert die Erwartungen an Offenlegung und Produktgestaltung bei nachhaltigen Kollektivanlagen. Für Anlegerinnen und Anleger heisst das, EU‑Konzepte prägen auch den hiesigen Markt – wenn auch mit helvetischen Besonderheiten.
Praktisch relevant sind drei Punkte. Erstens: Taxonomie‑Prozente sind kein Selbstzweck. Sie müssen im Kontext von Sektor, Geschäftsmodell und Investitionsplänen gelesen werden. Zweitens: SFDR‑Kategorien sind Offenlegungsrahmen, keine Qualitätslabels. Entscheidend sind Methodik, Zielsystem und die Behandlung von PAI‑Indikatoren. Drittens: Datenreife und Reporting‑Pflichten entwickeln sich weiter. Damit kann die Einschätzung eines Portfolios über die Zeit präziser, aber auch volatiler werden. Wer diese Dynamik im Blick behält, trifft fundiertere Entscheidungen – ohne sich auf vermeintlich einfache Etiketten zu verlassen.
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