Freizügigkeitskonto optimal nutzen: Splitting, Zinsen, Anlegen
Vorsorge

Freizügigkeitskonto optimal nutzen: Splitting, Zinsen, Anlegen

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Wie Sie das Freizügigkeitskonto strategisch einsetzen: Splitting für Steuern, Zinsen nutzen, sinnvoll anlegen – mit Blick auf Risiken, Fristen und Gebühren.

Wer die Stelle wechselt, eine Auszeit nimmt oder in die Selbständigkeit startet, parkiert Pensionskassengelder oft auf einem Freizügigkeitskonto. Diese Übergangslösung kann weit mehr sein als ein Parkplatz. Mit überlegtem Splitting, einem klaren Zins- oder Anlagemix und dem Blick auf Steuern, Fristen und Gebühren lässt sich die zweite Säule in der Zwischenphase effizient steuern – ohne spekulativ zu werden und ohne unnötige Risiken einzugehen.

Splitting: Steuern senken, Flexibilität gewinnen

Die Aufteilung der Freizügigkeitsleistung auf zwei Stiftungen ist in der Schweiz gängige Praxis und in der Regel zulässig. Der Vorteil liegt in der Planung des späteren Bezugs. Kapitalleistungen aus der zweiten Säule werden separat vom übrigen Einkommen, aber progressiv besteuert; die Tarife variieren je nach Kanton und Gemeinde. Wer zwei Freizügigkeitskonten führt, kann die Auszahlungen auf verschiedene Steuerjahre verteilen und damit die Progression glätten. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) beschreibt die Möglichkeiten im Rahmen des Freizügigkeitsgesetzes, die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) bietet dafür Rechner und kantonale Vergleichswerte. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Die Eröffnung zweier Konten direkt beim Austritt aus der Pensionskasse erhöht die Handlungsfreiheit, späteres Splitting ist je nach Stiftung eingeschränkt.

Splitting ist nicht nur steuerlich sinnvoll. Wer in einen EU/EFTA-Staat auswandert und dort der Sozialversicherung untersteht, kann das obligatorische BVG-Guthaben in der Regel nicht bar beziehen; der überobligatorische Teil hingegen ist oft beziehbar. Zwei Konten schaffen hier saubere Trennlinien und pragmatische Optionen. Zudem erlaubt die Aufteilung unterschiedliche Anlagestrategien je nach Zeithorizont und Risikotoleranz.

Staggern statt kumulieren: ein Rechenbeispiel

Angenommen, eine Person plant den Bezug von insgesamt CHF 500'000 um das Referenzalter herum. In einem einzigen Jahr führt dies – je nach Kanton – zu einer deutlich höheren Progression, als wenn zweimal CHF 250'000 in zwei verschiedenen Jahren bezogen werden. In vielen Kantonen kann die Steuerdifferenz im tiefen bis mittleren fünfstelligen Bereich liegen. Konkrete Beträge hängen von Zivilstand, Wohnsitz und weiteren Kapitalleistungen im selben Jahr ab; die Berechnung mit dem ESTV- oder kantonalen Rechner ist Pflicht. Wichtig: Heiraten oder ein gleichzeitiger Bezug beider Ehepartner im selben Jahr kann die Steuerprogression kumulieren. Wer die Bezugstermine über mehrere Jahre staffeln kann, wahrt optionalen Spielraum – innerhalb der gesetzlichen Bandbreiten von frühestens fünf Jahren vor bis spätestens fünf Jahren nach dem ordentlichen AHV-Referenzalter, das für Frauen bis 2028 schrittweise auf 65 steigt.

Zinsen, Anlegen und Kosten: der Mix macht es

Das Freizügigkeitskonto als Kontolösung zahlt derzeit meist moderate Zinsen. Nach den SNB-Zinssenkungen 2024 blieben die Konditionen zwar freundlicher als in der Nullzinsära, doch nominale 0,5% bis 1,3% sind kein Inflationsschutz. Wer mehrere Jahre bis zum Bezug vor sich hat, sollte die Opportunitätskosten prüfen. Freizügigkeitsstiftungen bieten nebst Konten auch Depots mit indexnahen Fonds an. Diese unterliegen den Anlagevorschriften der zweiten Säule (BVV 2); mit Risikofähigkeitsnachweis sind bei verschiedenen Anbietern hohe Aktienquoten möglich. Der Renditetreiber ist die Aktienquote, der Renditekiller sind Kosten und Fehlsteuerung.

Sinnvoll ist ein disziplinierter Ansatz: Für kurze Horizonte bis zwei, drei Jahre bleibt Liquidität zentral, um Marktvolatilität zu vermeiden. Ab mittleren bis langen Horizonten steigt die Attraktivität einer global diversifizierten, kostengünstigen Strategie. Historisch erzielten globale Aktien vor Kosten über sehr lange Zeiträume jährliche Erträge von rund 5% bis 7% real; Garantien gibt es keine, aber die Prämie für Risiko ist über Dekaden robust. Im Freizügigkeitsdepot zählen die Gesamtkosten: Stiftungsgebühren von etwa 0,3% bis 0,6% p.a. plus die laufenden Kosten der Fonds. Wer 0,8% statt 1,4% all-in bezahlt, verbessert die erwartete Nettorendite über fünf Jahre merklich. Transparenz ist Pflicht: Gebührenstruktur, Rebalancing-Regeln, Währungssicherung und die Behandlung von Ausschüttungen sollten klar dokumentiert sein.

Auch das Risiko-Rahmenwerk verdient Beachtung. Ein gestaffelter Abbau der Aktienquote, wenn Bezugstermine näher rücken, reduziert Sequenzrisiken. Wer mehrere Konten führt, kann das taktisch nutzen: Ein Konto bleibt defensiv für nahe Auszahlungen, das andere investiert längerfristig. Wird ein Vorbezug für selbstgenutztes Wohneigentum (WEF) oder eine Verpfändung erwogen, beeinflusst dies die geeignete Strategie und Liquiditätshaltung. Bei Auswanderung ausserhalb der EU/EFTA oder bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit gelten besondere Bezugsmöglichkeiten; die Details regeln BSV und kantonale Steuerbehörden.

Schliesslich zur Sicherheit: Freizügigkeitsguthaben liegen rechtlich bei einer Stiftung und sind vom Vermögen der anbietenden Bank getrennt. Das mindert Gegenparteirisiken. Gleichwohl lohnt sich ein Blick auf die Verwahrstellen, die Organisation der Stiftung und die Konditionen im Kleingedruckten. Nach dem Bezug entfällt der besondere Pfändungsschutz der zweiten Säule; wer Kapitalleistungen plant, sollte Liquiditätsbedarf und Gläubigerschutz im Gesamtkontext des Finanzplans bedenken.

Fazit: Das Freizügigkeitskonto ist mehr als ein Zwischenstop. Wer Splitting früh organisiert, Steuertiming mit realistischen Annahmen prüft und die Zins- und Anlagefrage konsequent an Zeithorizont, Risikofähigkeit und Kosten ausrichtet, wahrt Renditepotenzial und vermeidet Fallstricke. Für individuelle Situationen sind die Informationen des BSV, die Steuerrechner der ESTV und kantonale Merkblätter eine solide Basis. Der vorliegende Beitrag ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

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