Geldmarkt oder Kassenobligation: Wo parkt man sicher?
Anlegerinnen und Anleger in der Schweiz suchen nach einem verlässlichen Parkplatz für freie Liquidität. Zwei Klassiker stehen vorne: Geldmarktanlagen und Kassenobligationen. Beide wirken unspektakulär – und genau das ist in unsicheren Zeiten ein Plus. Doch die Unterschiede sind materiell: Liquidität, Zinsmechanik, Emittentenrisiko, Regulierung und steuerliche Behandlung beeinflussen die Nettorendite und das Risiko spürbar.
Geldmarkt: liquide, diversifiziert, nah am Leitzins
Geldmarktanlagen – ob als Geldmarktfonds oder über Termingelder – zielen auf stabile Erträge mit sehr kurzer Zinsbindung. Schweizer Geldmarktfonds investieren in hochqualitative, kurzlaufende Instrumente wie Treasury Bills, Commercial Paper, Call-Gelder und besicherte Repo-Anlagen. Die Duration liegt typischerweise im Bereich weniger Wochen. Damit folgt die laufende Ausschüttungsrendite dem kurzfristigen Zinsumfeld relativ zügig. In der Schweiz dient der SARON als Referenz für besicherte Übernachtgeldsätze; er spiegelt das von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) gesteuerte Zinsniveau. Historisch passen sich Geldmarktfonds innert Monaten an Zinswenden an – rascher als viele Obligationenfonds mit längerer Laufzeit.
Wesentlich ist die Struktur: Fondsvermögen gilt als Sondervermögen und ist vom Vermögen der Fondsleitung getrennt. Das reduziert das Gegenparteirisiko im Vergleich zu einer unbesicherten Bankforderung. Regulatorisch unterliegen Schweizer Fonds dem Kollektivanlagengesetz (KAG) und der Aufsicht der FINMA. Zudem setzen viele Anbieter auf strikte Emittentenlimiten, Mindestratings und kurze Restlaufzeiten. Die Lehre aus 2008 – als in den USA einzelne Geldmarktfonds den Anteilspreis unter 1 fielen – ist konservativere Liquiditätssteuerung und höhere Qualitätsanforderungen. Schweizer Produkte bewegen sich in diesem Rahmen in der Regel defensiv, was sich in geringen Schwankungen des Nettoinventarwerts zeigt.
Renditepfad und Zinskurve
Die Kehrseite der hohen Liquidität: Die Rendite schwimmt mit dem Geldmarktzins. Bei sinkenden Leitzinsen gleiten Ausschüttungen schrittweise ab. Bei steigenden Zinsen erhöhen sie sich entsprechend. Gebühren wirken als stetige Reibung. Total Expense Ratios im Bereich von rund 0,10% bis 0,50% sind marktüblich; sie mindern die durch SARON implizierte Bruttorendite. Für grössere Tickets sind institutionelle Tranchen oft günstiger.
Kassenobligation: fester Zins, festes Risiko
Kassenobligationen sind festverzinsliche, nicht kotierte Schuldverschreibungen von Banken mit Laufzeiten typischerweise zwischen 2 und 8 Jahren, teils kürzer. Der Zinssatz wird beim Abschluss fixiert. Das schafft Planungssicherheit: Wer heute zeichnet, sichert sich einen Coupon über die gesamte Laufzeit. Im Gegensatz zum täglich bewerteten Geldmarktprodukt gibt es meist keine Sekundärliquidität; vorzeitige Rückzahlung ist in der Regel ausgeschlossen oder nur mit Kulanz und Abschlag möglich. Praktisch ist die Kassenobligation damit ein Halte-bis-Endfälligkeit-Instrument.
Wichtig ist das Emittentenrisiko. Kassenobligationen sind unbesicherte Bankforderungen und unterliegen dem Bail-in-Regime. Sie gelten nicht als gesicherte Einlagen und sind daher nicht durch die Einlagensicherung esisuisse (bis CHF 100'000 pro Kundin/Kunde und Bank) geschützt. Im Extremfall eines Ausfalls drohen Verluste. Wer diversifizieren will, muss mehrere Emittenten wählen – mit entsprechendem administrativem Aufwand.
Die Preisbildung reflektiert Bankbonität, Laufzeit und Zinskurve. In einem fallenden Zinsumfeld kann sich der fixierte Coupon als Vorteil erweisen. Dreht die Kurve nach oben, bleibt der Coupon konstant, während Geldmarktanlagen laufend nachziehen. Die Marge der Bank ist im Zinssatz eingepreist; explizite Gebühren fallen für die Zeichnung meist nicht an. Steuerlich unterliegen Zinszahlungen in der Schweiz der Einkommenssteuer; zudem fällt auf Zinsen von Kassenobligationen in der Regel die Verrechnungssteuer von 35% an, die bei korrekter Deklaration anrechenbar ist. Geldmarktfonds-Ausschüttungen werden ebenfalls einkommenssteuerlich erfasst, wobei Schweizer Fonds die steuerliche Aufteilung von Erträgen ausweisen; massgebend sind die Publikationen der ESTV. Die konkreten Auswirkungen hängen von der individuellen Situation ab.
Was passt wann? Drei Überlegungen für die Praxis
Erstens die Zeithorizonte. Wer Liquidität operativ benötigt oder optional halten will, ist mit täglich handelbaren Geldmarktprodukten flexibler. Sie reduzieren das Risiko, in einem ungünstigen Moment gebunden zu sein. Für zeitlich klar definierte Reserven kann die fixe Verzinsung einer Kassenobligation reizvoll sein – insbesondere, wenn der eigene Planungshorizont der Laufzeit entspricht. Beides ist keine Empfehlung, sondern eine Abwägung zwischen Flexibilität und Planbarkeit.
Zweitens die Zinsmeinung. In einem Umfeld absehbar sinkender Leitzinsen stabilisiert eine Kassenobligation den Ertrag über die Laufzeit. Kehrt sich die Erwartung, überwiegen die Vorteile der schneller nach oben anpassbaren Geldmarkterträge. Da Prognosen notorisch unsicher sind, hilft Szenariodenken: Wie sähe die Nettorendite nach Kosten und Steuern aus, wenn die kurzfristigen Zinsen um 100 Basispunkte fallen oder steigen?
Drittens das Risiko- und Regulierungskorsett. Geldmarktfonds streuen Emittentenrisiken und unterliegen strengen Vorgaben zu Qualität und Liquidität (FINMA-Aufsicht; EU-Referenzrahmen liefert zusätzliche Leitplanken). Kassenobligationen konzentrieren das Risiko auf eine Bank und sind bail-in-fähig. Demgegenüber steht die rechtliche Sondervermögensstruktur der Fonds. Wer grössere Beträge parkiert, sollte diese juristischen Unterschiede verstehen; die Dokumente von FINMA, SNB, esisuisse und die Fondsprospekte bieten Substanz für die Prüfung.
Die Quintessenz: Geldmarkt und Kassenobligation sind bewährte Parkierlösungen mit unterschiedlichen Hebeln. Liquidität, Zinsfahrt, Emittentenrisiko, Kosten und Steuerfolgen bestimmen den Nettoertrag. Wer diese Parameter gegeneinander stellt und die eigene Flexibilitätsbedürfnisse ehrlich taxiert, reduziert Fehlentscheide – ohne auf spektakuläre Wetten angewiesen zu sein.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Er ersetzt nicht die Prüfung der offiziellen Unterlagen von SNB, FINMA, esisuisse, ESTV sowie die Produktinformationen der Anbieter.
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