Invalidität und Tod: BVG-Leistungen smart mit 3b ergänzen
Die finanziellen Folgen von Invalidität oder Tod treffen Haushalte oft dann, wenn Portfolios und Unternehmen noch auf Wachstum statt auf Resilienz ausgerichtet sind. In der Schweiz bildet die zweite Säule den Kern der Absicherung. Doch BVG-Leistungen sind heterogen, begrenzt und für gut Verdienende oder Teilzeitbeschäftigte oft unvollständig. Freie 3b-Lösungen aus der Lebensversicherung können diese Lücken zielgenau schliessen – sofern man die Spielregeln kennt, die Kosten prüft und die Police auf die eigene Bilanz zuschneidet.
Was die zweite Säule wirklich leistet
Das BVG garantiert Mindestleistungen bei Invalidität und Tod; darüber hinaus bestimmen die Reglemente der einzelnen Pensionskassen den Umfang. Bei Invalidität richten viele Kassen eine Rente auf Basis des versicherten Lohns aus, abgestuft nach Invaliditätsgrad und nach Wartefrist. Für Hinterlassene sind eine Ehegatten- bzw. Partnerrente sowie Waisenrenten vorgesehen, oft als Prozentsatz der potenziellen Alters- oder Invalidenrente. Reglemente unterscheiden sich markant: Manche zahlen lebenslange Renten, andere kombinieren Rente und Kapital, und für unverheiratete Paare gelten teils strenge Nachweispflichten. Entscheidend ist der versicherte Lohn. Der koordinierte Abzug reduziert bei Teilzeit oder Mehrfachbeschäftigung die Bemessungsgrundlage spürbar; wer mehrere kleine Pensen kombiniert, versichert häufig nur einen Bruchteil des tatsächlichen Einkommens. Die gesetzlichen Schwellenwerte werden periodisch angepasst und liegen erfahrungsgemäss im Bereich von rund CHF 25'000 Koordinationsabzug und rund CHF 22'000 Eintrittsschwelle (vgl. Tabellen des Bundesamts für Sozialversicherungen, BSV). Für hohe Einkommen gilt zudem ein BVG-Maximum; darüber besteht ohne überobligatorische Lösungen keine Deckung. Studien wie die Swisscanto-Pensionskassenstudie 2024 zeigen, dass sinkende Umwandlungssätze und konservativere Risikoreglemente die zu erwartenden Leistungen tendenziell dämpfen. Ergänzend weist die OAK BV darauf hin, dass Risikoleistungen stark reglementabhängig bleiben – wer die eigene Kasse nicht kennt, plant im Blindflug. Die erste Säule (AHV/IV) bildet zwar ein Sicherheitsnetz, doch die OECD veranschlagt die kombinierte Nettoersatzquote im internationalen Vergleich als moderat, insbesondere für höhere Einkommen und unregelmässige Erwerbsbiografien. Für Unternehmer:innen mit schwankenden Löhnen und für Familien mit Hypotheken ergibt sich daraus eine Schutzlücke, die im Ereignisfall in die sechsstelligen Beträge gehen kann.
3b-Lösungen als flexibles Sicherheitsnetz
Die freie Vorsorge 3b erlaubt massgeschneiderte Absicherung unabhängig von BVG-Reglementen. Klassische Bausteine sind Risikolebensversicherungen mit fester oder fallender Summe, Invaliditätsrenten, Kapitalleistungen bei Erwerbsunfähigkeit sowie Prämienbefreiungen. Der zentrale Vorteil liegt in der Flexibilität: Begünstigte lassen sich frei bestimmen, Laufzeiten an Lebensphasen koppeln, und Deckungen können auf spezifische Risiken wie Hypothek, Unternehmensnachfolge oder Ausbildungskosten der Kinder ausgerichtet werden. Steuerlich gilt: 3b-Prämien sind im Grundsatz nicht bundesweit abzugsfähig; Leistungen bei Tod sind häufig einkommenssteuerfrei, unterliegen aber je nach Kanton und Konstellation Vermögens- oder Erbschaftssteuern. Die Details variieren – amtliche Informationen von BSV, kantonalen Steuerverwaltungen und FINMA-Publikationen liefern verlässliche Orientierung, ersetzen jedoch keine individuelle Beratung. Für die Vermögensallokation sind reine Risikopolice und gemischte Policen zu unterscheiden. Während gemischte Produkte Spar- und Versicherungskomponenten vereinen, überzeugen risiko-only-Versicherungen durch Kostentransparenz und klare Zweckbindung. Wer Rendite sucht, kann die Prämienersparnis in liquide Anlagen investieren; wer Planungssicherheit bevorzugt, priorisiert garantierte Summen – gerade bei Finanzierungen, bei denen Banken eine definierte Absicherungsquote verlangen. Entscheidend ist die Nettokostenstruktur: Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Stornoabzüge sind in den Produktunterlagen offenzulegen. Ein nüchterner Vergleich der internen Rendite einer gemischten Police mit einer Kombination aus Risikopolice plus Portfolio liefert selten spektakuläre, aber oft klare Resultate zugunsten der Trennung von Risiko und Anlage.
Wie sich die Schutzlücke pragmatisch quantifizieren lässt
Der Ausgangspunkt ist der Lebensstandard, nicht die Police. Zuerst wird das jährliche Bedarfsszenario nach einem Schock definiert: Wohnkosten, Kinderbetreuung, Ausbildung, Gesundheitskosten, Unternehmensliquidität, laufende Verpflichtungen. Davon zieht man die erwarteten Leistungen aus AHV/IV und BVG gemäss Reglement ab sowie vorhandene liquide Reserven. Die Differenz, diskontiert mit einem konservativen Zins und mit einem Inflationspuffer, ergibt eine Zielgrösse für Rente oder Kapitalsumme. Für Hypotheken kann eine fallende Deckung sinnvoll sein, die die Restschuld abbildet; für Unternehmer:innen kann eine konstante Summe zur Stabilisierung der Nachfolgefinanzierung angezeigt sein. Sinnvoll ist ein Stresstest mit heutigen Zinssätzen: Ein Zinsanstieg von 1 Prozentpunkt auf einer Hypothek von CHF 800'000 hebt die jährliche Belastung um CHF 8'000 – ein Betrag, der im Invaliditätsfall über eine Zusatzrente abgefedert werden muss. Ebenso wichtig ist die Governance: jährliche Reglementsprüfung der Pensionskasse, Aktualisierung der Begünstigtenordnung, und ein Blick in die Police auf Wartefristen, Karenzzeiten und Ausschlüsse. Laufende Einkommensanpassungen sollten automatisch in die Absicherung einfliessen, sonst wächst die Lücke schleichend.
Das Ziel ist nicht maximale Deckung, sondern robuste, kosteneffiziente Resilienz. BVG-Leistungen liefern die Basis, 3b-Lösungen schaffen die Passform. Wer nüchtern rechnet, sauber dokumentiert und auf transparente Produkte setzt, verringert Klumpenrisiken im Privatvermögen ebenso wie in der Unternehmensbilanz. Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar; er stützt sich auf öffentlich zugängliche Informationen von BSV, OAK BV, FINMA sowie Studien wie Swisscanto Pensionskassenstudie 2024 und OECD «Pensions at a Glance».
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