Kostentransparenz nach FIDLEG: All-in-Fee, Retros, Nebenkosten
Gebuehren sind der stille Renditekiller – und seit FIDLEG deutlich sichtbarer. Das Gesetz zwingt Anbieter, die Kosten ihrer Dienstleistungen und Produkte strukturierter offenzulegen. Fuers Publikum ist das ein Fortschritt, doch die Praxis bleibt anspruchsvoll: Was deckt eine All-in-Fee effektiv ab, wann sind Retrozessionen zulaessig, und welche Nebenkosten ziehen die Rendite unbemerkt nach unten?
Was FIDLEG konkret verlangt
Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) verpflichtet Finanzdienstleister zu klaren Informationen ueber saemtliche Kosten – vor dem Abschluss (ex ante) und periodisch danach (ex post). Gemeint sind sowohl Servicegebuehren (z. B. Vermoegensverwaltungs- oder Depotgebuehren) als auch Produktkosten (z. B. Ongoing Charges/TER von Fonds) und Zahlungen Dritter. Die Details praezisiert die Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV). Im Kern gilt: Kundinnen und Kunden sollen die Gesamtbelastung in Franken und Prozent verstehen koennen, inklusive Art, Hoehe und Berechnungsmethode wesentlicher Positionen. Das wird im Portfolio-Management und in der Anlageberatung unterschiedlich tief umgesetzt, die Richtung ist aber identisch.
Die Schweizer Regeln orientieren sich an MiFID II, sind aber nicht kopiert. In Europa sind etwa ex post-Reports mit kumulierter, in Franken ausgewiesener Kostenlast und einem Renditeeffekt ueblich. In der Schweiz hat sich ein aehnlicher Standard etabliert, gestuetzt durch Branchenleitfaeden. Relevante Quellen sind das Gesetz selbst (FIDLEG), die Verordnung (FIDLEV), Erlasse des Bundesrats sowie Auslegungen der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg), die Praxiskonventionen foerdern.
Die All-in-Fee entflechten
All-in- oder Global-Fee klingt nach Einfachheit: eine Gebuehr fuer alles. In Vermoegensverwaltungsmandaten umfasst sie typischerweise die Verwaltungsleistung, Depotfuehrung, Reporting und haeufig Transaktionen bis zu einem verabredeten Umfang. Nicht enthalten sind in der Regel Produktkosten von Fonds und ETFs, Boersen- und Drittgebuehren, Waehrungsspreads, Stempelabgaben sowie allfaellige Retrozessionen oder Produkt-Rabatte. Wer die All-in-Fee isoliert betrachtet, unterschätzt daher oft die effektive Kostenquote.
FIDLEG verlangt, dass Anbieter die All-in-Fee von Produktkosten trennen und die uebrigen Nebenkosten transparent machen. In der Praxis sind Ex-ante-Modelle noetig, die Annahmen zu Transaktionshaeufigkeit, Ordergroessen, Boersenplaetzen und Waehrungstauschen enthalten. Ex post muessen die effektiv angefallenen Kosten offengelegt werden. Das verhindert zwar nicht alle Reibungsverluste, reduziert aber Informationsasymmetrien.
Retrozessionen: Offenlegen, abtreten oder Verzicht
Retrozessionen (Vertriebsentschaedigungen) haben die Schweizer Rechtsprechung gepraegt. Das Bundesgericht hat in Leitentscheiden (BGE 132 III 460; BGE 137 III 393) festgehalten: Ohne informierte und ausdrueckliche Verzichtserklaerung muessen Retros an die Kundschaft herausgegeben werden. Zulässig ist ein Verzicht nur, wenn dieser auf konkreter Information zu Art, Berechnungsgrundlage und Bandbreite der erwarteten Zahlungen beruht. FIDLEG schreibt die Offenlegung solcher Drittvergütungen vor und staerkt damit die Position der Anlegerinnen und Anleger. Wer Mandate fuehrt oder Produkte vertreibt, kommt an sauberer Dokumentation nicht vorbei.
Wichtig ist die Abgrenzung: Rabatte auf Produktkosten (z. B. institutionelle Anteilsklassen) sind etwas anderes als Retrozessionen. Erhaelt die Bank vom Fondsanbieter einen Preisnachlass, sollte dieser Vorteil im Kundeninteresse ankommen – entweder als tiefere Produktkosten oder als expliziter Ausweis im Kostenreporting. Die Praxis variiert, die Transparenzpflicht nicht.
Nebenkosten sichtbar machen
Neben Service- und Produktgebuehren entstehen implizite Kosten. Dazu gehoeren Spreads und Markteinfluss bei Transaktionen, Waehrungskosten, Boersen- und Abwicklungsgebuehren sowie Steuern wie die eidgenoessische Stempelabgabe. Produktseitig wirken die laufenden Kosten (TER/OCF) und bei aktiv verwalteten Fonds zudem erfolgsabhaengige Komponenten. Manche dieser Posten sind vorab nur zu schaetzen. FIDLEG verlangt deshalb Plausibilitaet ex ante und Faktentreue ex post.
Ein Beispiel verdeutlicht die Groessenordnung: Auf einem Portfolio von CHF 1'000'000 mag eine All-in-Fee von 1,00% zunaechst umfassend erscheinen. Kommen durchschnittliche Produktkosten von 0,60% hinzu und implizite Transaktions- und Waehrungskosten von 0,20%, steigt die Gesamtbelastung auf 1,80% oder CHF 18'000 pro Jahr – vor Steuern. Je nach Handelsverhalten, Asset-Mix und gewaehlten Boersenplaetzen kann die Spanne merklich schwanken.
Transparenz hilft auch bei der Produktwahl. ETFs weisen ihre Ongoing Charges offen aus, doch Gesamtbetriebskosten koennen durch Rebalancing-Kosten oder Wertpapierleihe abweichen. Aktiv verwaltete Fonds muessen zusaetzlich Performance Fees transparent machen. Unter FIDLEG gilt: Kosteneffekte sind in die Geeignetheits- und Angemessenheitspruefung einzubeziehen; die Kosten duermen nicht neben der Rendite, sie beeinflussen sie. Das deckt sich mit europaeischen Leitlinien der ESMA zu MiFID II, die eine Darstellung des Renditeeffekts empfehlen.
Wer seine Unterlagen pruefen will, findet Anhaltspunkte in offiziellen Quellen: Gesetz und Verordnungen auf Fedlex, Branchenleitlinien der SBVg zur Kostentransparenz sowie die ESMA-Q&A zu MiFID II (esma.europa.eu) fuer internationale Vergleichbarkeit. Diese Dokumente ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, setzen aber den Rahmen, an dem sich Marktstandards messen lassen.
FIDLEG hat die Spielregeln geaendert, nicht die Physik des Anlegens. Kosten bleiben sicher, Renditen nicht. Wer die All-in-Fee entflechtet, Retros korrekt einordnet und Nebenkosten quantifiziert, erhaelt ein realistisches Bild der Nettoerwartung. Das ist kein Rezept fuer outperformance, aber die Voraussetzung, um sie nicht unnötig zu erschweren.
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