Pensionskasse beziehen: Kapital oder Rente – was passt?
Die Wahl zwischen lebenslanger Rente und Kapitalbezug aus der Pensionskasse ist eine der folgenreichsten Entscheidungen der privaten Finanzplanung in der Schweiz. Sie bestimmt, wie Risiken verteilt sind, wie liquide man bleibt und wie viel Netto nach Steuern zur Verfügung steht. Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Doch wer Mechanik, Anreize und Grenzen beider Varianten versteht, entscheidet robuster – und schläft ruhiger.
Was die Rente leistet – und was nicht
Die Rente versichert das grösste finanzielle Unbekannte im Alter: die Lebensdauer. Wer sehr alt wird, gewinnt. Die Umverteilung erfolgt innerhalb des Kollektivs. Juristisch beruht die Rente auf dem Umwandlungssatz, der im obligatorischen Teil des BVG weiterhin 6,8% beträgt. Auf den überobligatorischen Guthaben setzen viele Kassen tiefere Sätze an, um Demografie und Zinsniveau abzubilden. Laut Swisscanto-Pensionskassenstudie 2024 rechnen grosse Kassen im Schnitt mit tieferen effektiven Sätzen für das Gesamtguthaben; das dämpft den Erstanspruch, stabilisiert aber die Nachhaltigkeit. Die Aufsicht OAK BV berichtet gleichzeitig von soliden Deckungsgraden per Ende 2023, begünstigt durch gestiegene Zinsen und eine Erholung der Märkte – Garantien werden dadurch jedoch nicht stärker, sondern günstiger finanzierbar.
Die Rente ist planbar und einfach. Sie schützt vor Sequenzrisiken: Wer in den ersten Ruhestandsjahren einen Börsenrutsch erlebt, leidet mit Kapitalbezug überproportional. Die monatliche Rente glättet diese Volatilität. Sie ist zudem für Ehepartnerinnen und Ehepartner teilweise abgesichert; Witwen- und Witwerrenten sind im Reglement definiert. Dafür ist das Kapital verbraucht: Stirbt man früh und ohne Hinterbliebenenansprüche, fällt ein Restkapital in der Regel an die Kasse zurück. Wer Wert auf vererbbare Substanz legt, spürt diese Asymmetrie deutlich.
Steuern: einmalig versus laufend
Steuerlich wird die Rente als Einkommen besteuert, solange sie fliesst. Der Kapitalbezug wird separat zu einem reduzierten Tarif erfasst, aber progressiv und je nach Kanton deutlich unterschiedlich. Im Einzelfall kann das Resultat kippen: Hohe Zins- und Renditeniveaus erhöhen die Ertragsperspektive auf Kapital – und damit künftig steuerbare Einkommen. Tiefe Renditeerwartungen und sehr langes Leben sprechen tendenziell für die Rente. Faustregeln greifen zu kurz; entscheidend sind persönliche Parameter, Wohnsitzkanton und Zeithorizont.
Kapitalbezug: Freiheit mit Eigenverantwortung
Der Kapitalbezug bietet Gestaltungsspielraum. Das Vermögen bleibt verfügbar, vererbbar und kann diversifiziert investiert werden – vom liquiden Reservepolster über Anleihen bis zu Aktien oder Hypothekaramortisation. In Phasen positiver Realzinsen und höherer Kupons sind planbare Erträge wieder realistischer als in der Nullzinsdekade. Wer Anlagerisiken versteht und Disziplin mitbringt, kann aus Kapital eine auskömmliche, inflationsresistente Entnahmestrategie konstruieren.
Der Preis ist das Risiko. Portfolios schwanken, manchmal heftig. Eine ungünstige Renditereihenfolge zu Beginn der Pension – negative Jahre, bevor Erträge sich entfalten – kann das Kapital dauerhaft schmälern. Dem lässt sich mit genügend Liquiditätsreserve, defensiver Allokation und einer adaptiven Entnahmeregel begegnen. Doch diese Massnahmen verlangen Aufmerksamkeit, Entscheidungsstärke und gelegentlich Nerven. Nicht jede oder jeder möchte das bis ins hohe Alter leisten.
Operativ gilt es Fristen und Reglemente zu beachten. Viele Pensionskassen erlauben einen teilweisen Kapitalbezug; manche verlangen die Anmeldung ein bis drei Jahre vor dem Pensionstermin. Wer mehrere Tranche-Bezüge aus politischem oder steuerlichem Kalkül plant, sollte die kantonalen Regeln prüfen, da Zusammenballungen im selben Jahr die Progression erhöhen können. Quellen wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und die kantonalen Steuerverwaltungen bieten belastbare Orientierung; individuelle Konsequenzen hängen jedoch vom persönlichen Dossier ab.
Wie man den Entscheid strukturiert
Ein sinnvoller Ansatz ist, finanzielle Grundlagen von Wünschen zu trennen. Zuerst die Fixkosten abdecken: Wohnen, Krankenversicherung, Basislebenskosten. AHV und eine stabile Pensionskassenrente bilden hier ein robustes Fundament. Wer hohe Fixkosten hat oder sehr lange lebt, profitiert von einem grösseren Rentenanteil. Danach kommt die Freiheitskomponente: Reisen, Hobbys, Unterstützung der Familie, unternehmerische Vorhaben. Für diese Ziele ist Kapital flexibler – besonders, wenn planbare Entnahmen aus einem breit aufgestellten, kosteneffizienten Portfolio erfolgen.
Das Mischmodell gewinnt damit an Attraktivität. Ein Teil als Rente sichert die Grundbedürfnisse, ein Teil als Kapital schafft Reserven und Vererbbarkeit. Die konkrete Teilung hängt von Risikotoleranz, weiterer Vermögenslage und Gesundheit ab. Statistiken des Bundesamts für Statistik zeigen steigende Lebenserwartungen; wer familiär sehr langlebig ist, gewichtet die Langlebigkeitsversicherung der Rente höher. Wer dagegen substanzstark ist und Erben bedenken will, bevorzugt tendenziell Kapital.
Auch die Lage der Pensionskasse spielt eine Rolle. Je solider die Finanzierung, desto stabiler die Aussicht auf konstante Renten und allfällige Teuerungsanpassungen. Publikationen der OAK BV und die jährlichen Geschäftsberichte geben Einblick in Deckungsgrad, technische Zinssätze und Sanierungsregeln. Gleichzeitig sollte man die Zinslandschaft beobachten: Steigende risikolose Renditen erhöhen die Opportunitätskosten einer Rentenbindung; sinkende Renditen machen die Versicherungskomponente wertvoller.
Am Ende ist der Entscheid weniger ein Rechenexempel als ein Konsens mit der eigenen Risikobiografie. Wer Unwägbarkeiten delegieren will, zahlt mit Flexibilität und vererbbarer Substanz für Versicherung. Wer Freiheit sucht, übernimmt Markt- und Langlebigkeitsrisiko – und braucht einen disziplinierten Plan. Beides kann richtig sein. Wichtig ist, genügend Vorlauf einzuplanen, Reglemente sauber zu lesen und Annahmen realistisch zu wählen. Dieser Beitrag ist keine konkrete Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung; er soll helfen, die richtigen Fragen zu stellen – und die Antworten konsequent auf die eigene Situation zu beziehen.
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