Teilzeit und Vorsorge: Koordinationsabzug verstehen, Lücken schliessen
Vorsorge

Teilzeit und Vorsorge: Koordinationsabzug verstehen, Lücken schliessen

4 Min. Lesezeit
Teilzeit beschneidet oft die 2. Säule: Der Koordinationsabzug und die Eintrittsschwelle führen zu Lücken. So ordnen, optimieren und vorsorgen – ohne Hektik.

Teilzeitarbeit ist in der Schweiz Alltag: Wer Betreuung, Weiterbildung oder Unternehmertum mit Erwerbsarbeit verbindet, reduziert häufig das Pensum. In der Altersvorsorge erzeugt das Reibung. Besonders der Koordinationsabzug in der 2. Säule sowie die Eintrittsschwelle führen dazu, dass ein Teil des Lohns nicht versichert ist. Die Folgen reichen von tieferen Altersguthaben über schwächere Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen bis zu AHV-Beitragslücken. Wer die Mechanik kennt, kann gegensteuern – mit kühlem Kopf und ohne Aktivismus.

Was der Koordinationsabzug für Teilzeit wirklich bedeutet

Im Obligatorium der beruflichen Vorsorge wird vom AHV-Jahreslohn ein fixer Betrag abgezogen, bevor der «versicherte Lohn» entsteht. Dieser Koordinationsabzug liegt 2024 bei CHF 25'725. Er soll den bereits durch die AHV abgedeckten Lohnteil herausrechnen. Für Vollzeitangestellte ist das nachvollziehbar; für Teilzeitbeschäftigte wirkt der Abzug hingegen unverhältnismässig gross. Wer beispielsweise CHF 40'000 verdient, versichert obligatorisch nur CHF 14'275 – die Sparquote der Pensionskasse greift also auf einem schmalen Sockel.

Eintrittsschwelle und mehrfacher Abzug

Hinzu kommt die Eintrittsschwelle von CHF 22'050 (2024). Wer darunter verdient, ist in der 2. Säule nicht obligatorisch versichert. Problematisch wird es bei mehreren Teilzeitstellen: Der Koordinationsabzug wird pro Arbeitgeber angewandt. Zwei Jobs à CHF 30'000 führen zu zwei Abzügen, was den versicherten Lohn zusätzlich aushöhlt. Laut Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) entsteht so eine systematische Benachteiligung, die sich erst über die Jahre voll entfaltet – mit spürbaren Effekten auf die Rente.

Pro-rata-Lösungen der Kassen

Viele Pensionskassen entschärfen die Verzerrung, indem sie den Koordinationsabzug pro rata zum Beschäftigungsgrad anwenden oder den versicherten Lohn grosszügiger definieren als das Minimum. Das ist im Überobligatorium zulässig und in Reglementen teils explizit verankert. Für Versicherte lohnt sich ein Blick in das Pensionskassenreglement: Wie wird der koordinierte Lohn berechnet? Gibt es Wahlpläne mit höheren Sparbeiträgen? Solche Detailregeln entscheiden über Zehntausende Franken Kapital bis zur Pension.

Lücken schliessen: realistische Hebel in der Praxis

Wer mehrere Arbeitgeber hat und insgesamt die Eintrittsschwelle überschreitet, kann sich bei der Auffangeinrichtung BVG versichern lassen. Die Löhne verschiedener Anstellungen werden dort zusammengeführt; die Arbeitgeber leisten ihren Anteil an Beiträge und Risikoprämien. Das reduziert die Nachteile des mehrfachen Koordinationsabzugs spürbar. Der Schritt verlangt Koordination und formelle Anmeldung, ist aber gesetzlich vorgesehen. Auskünfte bieten die Auffangeinrichtung BVG und das BSV.

Einkauf und Säule 3a gezielt nutzen

Ein zweiter Hebel sind freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse. Wer wegen Teilzeit tieferes Altersguthaben aufweist, kann – sofern das Reglement Einkäufe zulässt – Lücken schliessen und die Steuerlast senken. Massgebend ist der individuelle Einkaufsspielraum, den die Kasse ausweist. Vorsicht gilt bei geplanten Vorbezügen für Wohneigentum oder bei baldigen Kapitalbezügen: Steuerlich sind Sperrfristen zu beachten. Komplementär dazu bietet die Säule 3a Flexibilität. Der Maximalbetrag beträgt 2024 CHF 7'056 für Personen mit Pensionskasse; ohne 2. Säule sind es 20% des Erwerbseinkommens, maximal CHF 35'280. Wer Teilzeit arbeitet, kann mit regelmässigen, automatisierten Einzahlungen in der 3a Disziplin sichern und Marktschwankungen glätten. Die Anlagestrategie sollte zum Risikoprofil passen; Produkte reichen von Bankkonten über Obligationenfonds bis zu wertschriftenbasierten 3a-Lösungen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) publiziert die jährlich gültigen Limiten.

AHV-Beitragslücken vermeiden

Teilzeit bedeutet nicht automatisch geringere AHV-Leistungen, doch Lücken entstehen schnell – etwa bei Erwerbsunterbrüchen, Auslandaufenthalten oder sehr tiefen Löhnen. Entscheidend ist, dass für jedes Jahr Beiträge auf dem individuellen Konto verbucht werden. Wer verheiratet ist und nicht oder nur gering erwerbstätig, gilt in der AHV als mitversichert, wenn der erwerbstätige Ehepartner mindestens den doppelten Mindestbeitrag entrichtet. Wer alleine lebt oder in einer eingetragenen Partnerschaft ohne ausreichende Erwerbstätigkeit ist, sollte die persönlichen Einzahlungen prüfen und gegebenenfalls nachzahlen. Kontoauszüge und Beratung bieten die AHV-Ausgleichskassen; das BSV stellt Merkblätter und Rechenhilfen bereit.

Blick nach vorn und was jetzt sinnvoll ist

Politisch bleibt die 2. Säule in Bewegung. Reformen zielen seit Jahren darauf, Teilzeit und tiefe Einkommen besser zu integrieren, insbesondere bei Frauen und in Dienstleistungsberufen. Nach intensiven Debatten wurden Anpassungen am Koordinationsabzug wiederholt diskutiert. Unabhängig vom politischen Takt lohnt sich der eigene Kassen-Check: Reglement lesen, koordinierten Lohn verstehen, Einkaufsspielraum kennen, Auffangeinrichtung prüfen, 3a-Limiten nutzen und AHV-Konto kontrollieren. Wer die Mechanik entwirrt, gewinnt Handlungsfähigkeit – und gibt dem Zinseszinseffekt wieder Fläche.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden, Vorsorgeeinrichtungen und Steuerämter. Als Quellen für Zahlen und Regeln dienen das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), die Auffangeinrichtung BVG, die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) sowie Reglemente der Pensionskassen, Stand 2024.

Weitere Artikel zu Vorsorge