TER vs. All‑in‑Fee: Was Gebühren im Private Banking abdecken
Gebühren bestimmen die Nettorendite stärker, als vielen lieb ist. Im Private Banking treffen zwei Welten aufeinander: die Total Expense Ratio (TER) von Fonds und die All‑in‑Fee der Bank. Beide versprechen Übersicht. Beide blenden gleichzeitig Kostenelemente aus. Wer die Unterschiede präzise versteht, vergleicht richtig – und vermeidet unangenehme Überraschungen im Ex‑post‑Reporting.
Was die TER tatsächlich misst
Die TER ist die etablierte Kennzahl für Produktkosten von Fonds und ETFs. In der Schweiz stützt sie sich auf Branchenstandards der Asset Management Association Switzerland (AMAS). Erfasst werden die laufenden Kosten, insbesondere Managementgebühr, Administration und Verwahrung auf Fondsebene. Nicht enthalten sind gemäss gängigen Richtlinien Transaktionskosten im Fondsportfolio, allfällige Performance Fees sowie implizite Handelskosten in den Spreads. In der EU wird häufig der Ongoing Charges Figure (OCF) verwendet; inhaltlich ist die Aussage ähnlich.
Wichtig ist die Abgrenzung: Die TER wirkt innerhalb des Produkts und mindert dessen Bruttoperformance kontinuierlich. Sie ist somit bereits in der Fondspreisentwicklung reflektiert. Bei Dachfonds fliessen die TERs der Zielprodukte synthetisch ein, wodurch sich die Gesamtkosten addieren. Anleger:innen verwechseln dies oft mit Bankgebühren – ein analytischer Fehler. Produktkosten und Servicekosten gehören getrennt ausgewiesen und erst am Ende aggregiert.
Regulatorisch verlangt MiFID II in der EU sowie das schweizerische Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) eine umfassende Kostenoffenlegung ex ante und ex post. Dazu zählen Produktkosten wie die TER und Servicekosten der Bank. Die europäische Aufsicht ESMA hat die Aggregationslogik und die Darstellungspflichten mehrfach präzisiert. In der Schweiz hat die FINMA die Transparenz über Vertrieb und Entschädigungen flankierend geschärft. Aus Sicht der Anlegenden ist entscheidend: Die TER ist notwendig, aber nicht hinreichend, um die Gesamtkosten zu verstehen.
All‑in‑Fee: Bequemes Paket, nicht der ganze Preis
Die All‑in‑Fee im Private Banking bündelt typischerweise Depotführung, Verwahrung, Reporting und Beratung oder Vermögensverwaltung in einem prozentualen Satz auf das verwaltete Vermögen. Das erleichtert die Planung und reduziert Einzelgebühren. Doch «all‑in» ist ein Etikett mit Grenzen. Häufig nicht inkludiert sind Börsenkommissionen bei ausserordentlichen Transaktionen, Stempelabgaben, externe Produktkosten wie die TER, Devisenaufschläge bei Wertpapier- und Cash‑Konversionen sowie Emittentenmargen bei strukturierten Produkten.
Besonders die impliziten Kosten verdienen Aufmerksamkeit. Devisenaufschläge bewegen sich im Private Banking nicht selten im Bereich einiger Basispunkte bis in den zweistelligen Bereich – pro Transaktion. Bei strukturierten Produkten liegt die Emittentenmarge in der Strukturierung und im Spread. Diese Posten erscheinen selten prominent in der All‑in‑Fee, beeinflussen jedoch die Nettorendite spürbar. Wer die Bankofferte liest, sollte deshalb klar erkennen können, was die Pauschale umfasst und was separat zu Buche schlägt.
Retrozessionen und Anreize: Schweiz vs. EU
Retrozessionen aus Fonds- und Strukturvertrieb haben die Debatte zusätzlich geprägt. Das Bundesgericht hat 2012 und 2015 klargestellt, dass solche Zahlungen grundsätzlich den Kund:innen zustehen, sofern nicht wirksam darauf verzichtet wurde. Seither arbeiten viele Institute mit expliziten Verzichtserklärungen oder kreditierten Rückvergütungen. In der EU begrenzt MiFID II Zuwendungen in der unabhängigen Beratung stärker. Für den Kostenvergleich zählt: Wird eine All‑in‑Fee netto nach Retrozessionen ausgewiesen? Fliessen Produktvergütungen an die Kundschaft zurück oder verbleiben sie beim Institut? Die Antworten verändern die effektive Gebührenlast.
So wird der Vergleich belastbar
Ein sauberer Vergleich addiert vier Ebenen: erstens die All‑in‑Fee für Service und Verwahrung, zweitens die Produktkosten (TER/OCF, Performance Fees), drittens transaktionsabhängige Gebühren sowie viertens implizite Kosten wie Spreads und Devisenaufschläge. MiFID II und FIDLEG verlangen eine ex ante Schätzung und ein ex post Reporting in Prozent und Währung. Diese Dokumente sind der beste Anknüpfungspunkt für eine belastbare Beurteilung.
Ein Gedankenexperiment zeigt die Hebel: Bei einem Vermögen von CHF 1'000'000 und einer All‑in‑Fee von 0,90% wirken Produktkosten von beispielsweise 0,30% nicht trivial. Kommen Devisenumschichtungen, sporadische Einzeltitelkäufe und Stempelabgaben hinzu, kann die Gesamtkostenquote deutlich über 1% steigen. Umgekehrt kann eine niedrigere All‑in‑Fee durch teurere Produkte wieder aufgezehrt werden. Pakete mit kostengünstigen Indexfonds oder institutionellen Tranchen senken die Produktkosten, während sehr aktive Mandate höhere Transaktions- und potenzielle Performance Fees nach sich ziehen.
Die Praxis zeigt zudem Unterschiede in der Offenlegungstiefe. Einige Häuser weisen Devisenaufschläge und Strukturierungsmargen transparent aus, andere verweisen auf Spreads. Seriöse Anbieter legen Methodik und Annahmen offen und zeigen Abweichungen im ex post Bericht. Wer langfristig plant, prüft auch die Stabilität der Gebührenpolitik: Werden Retrozessionen gutgeschrieben? Wie entwickelt sich die All‑in‑Fee bei steigendem Volumen? Gibt es Volumenstaffeln oder Mindestsätze, die die Quote bei kleineren Depots erhöhen?
Für informierte Entscheide lohnt es sich, die TER eines Portfolios nicht nur im Durchschnitt, sondern gewichtet nach Allokation zu betrachten. Dachfonds, Multi‑Asset‑Lösungen und illiquide Anlageklassen tragen höhere laufende Kosten. Private‑Market‑Vehikel erheben oft zusätzliche «carry»‑ oder performanceabhängige Komponenten, die in einer klassischen TER nicht voll abgebildet sind. Diese Besonderheiten sollten im Kostenbericht separat erscheinen.
Die Quintessenz bleibt nüchtern: Die TER misst Produktkosten, die All‑in‑Fee Servicekosten. Erst die Summe plus implizite Handelskosten ergibt die ökonomische Gesamtbelastung. Wer Offerten entlang dieser Logik prüft und die regulatorischen Kostenberichte nutzt, schafft Vergleichbarkeit – ohne sich von wohlklingenden Etiketten täuschen zu lassen. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Anlage‑, Steuer‑ oder Rechtsberatung, bietet aber einen Rahmen, um die richtigen Fragen zu stellen.
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